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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Adrian3285
15.11.2006, 23:39 Uhr

HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Hab LEIDER eine steile Karriere gestartet.
Hab meine FE jetzt seit 3 jahren 9 Monaten (Probezeit verlängert)

Vergehen:

1. Zu schnell außerhalb der geschlossen Ortschaft um 26 Kmh - 3 Punkte - 01.03.2003

2. Alkoholisiert 0,88 Promille - 4 Punkte - Monat Fahrverbot 10.05.2003

3. Fahren obwohl Betriebserlaunis erloschen
(Pedale nicht eingetragen) - 3 Punkte 27.06.2004

und jetzt am 14.11.06:

4. Rotlichtverstoß - 4 Punkte - Monat Fahrverbot (Angaben von Polizei)

-Hierzu muss ich aber sagen dass ich schon halb über der Fußgängerampel war als die Ampel auf Rot sprang, war alleine und beide Polizisten die entgegenkamen meinten es wäre deutlich über eine sekunde Rot gewesen.-

wären also zusammen 14 Punkte.

Habe nach der Alk Sache ein Aufbauseminar absolviert, die Aufforderung zur Verkehrspsychologischen Untersuchung aber nicht wargenommen.

Fragen:

-Womit muss ich rechnen?
-Sperrzeit? Wie lange?
-MPU?
-Was kostet es mich ca. die FE zurück zu bekommen?
- Bringt es was das die Pedalsache schon über zwei Jahre her ist?
- Wie weit kann mir mein Rechtschutz helfen und die Tatsache das ich 30 % schwerbehindert bin und jetzt eine Ausbildung angefangen habe?

Im voraus vielen Dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
16.11.2006, 00:17 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Klick mal den Link an !!

Du wirst in Zukunft viel Zeit haben dich mit deinem Problem zu beschäftigen.
3 Warnschüsse habe wohl nicht gereicht. Deine Behinderung und Ausbildung werden dir nicht negativ angerechnet. Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Straßenbahn fahren soll auch toll sein..

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
16.11.2006, 00:18 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Hab den Link vergessen...

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063]FAQ:%20Probezeit%20und%20Verkehrsverstö
ße


Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Adrian3285
16.11.2006, 15:32 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Erstmal danke!!!
Muss mich nunmal jetzt damit abfinden obwohl pedale und Ampel sehr sehr unglücklich waren!

Würd mich freuen wenn du mir detailliertere Antworten zu meinen Fragen geben könntest oder jemand anders.

Hab auf dem Link nicht sehr viel zu Kosten gefunden und ob die Behörde in meinem Fall ne MPU verlangen wird. Bin ja auch kein Wiederholungstäter, hab LEIDER von allem etwas gemacht!!! Danke im Voraus!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dreamer
19.11.2006, 09:48 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Sorry aber kein Wiederholungstäter? Leider von allem was gemacht.
Was soll das?
3 Warnschüsse sind wirklich genug und weshalb sollten deine Behinderung bzw. eine begonnene Ausbildung dir helfen können?
Wenn du die FE mal wieder bekommst, lass dir all das eine Warnung sein.
Bin auch schon zu schnell gefahren. Aber was zu viel ist ist zu viel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
19.11.2006, 14:18 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Wie heißts so schön : "Ich bin jung, ich kann noch warten" !?

Und deinem Chef kannste sagen : "Ich bin jung, ich brauch das Geld"....

Hart, allerdings gerecht. Wer unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug lenkt, der gefährdet nicht nur sich sondern vor allem andere unschudlige Verkehrsteilnehmer.

Mit den Pedalen sicherlich Pech... Der Rotlichtverstoß sicherlich auch, allein schon weil du alleine warst. Dort könnte dir jedoch u.U. ein Anwalt helfen, da die Ordnungshüter keinen direkten Sichtkontakt zu der für dich zuständigen Ampel hatten. Wäre ein Versuch, lass dich dabei jedoch von einem Anwalt beraten.

Lehre und Behinderung haben sicherlich min. 10000 Leute in diesem Staat. Für diese Fälle gibs Behindertenparkplätze. Jedoch im Verkehr sind sie wie jeder andere auch zur rechenschaft zu ziehen. Denn die Prüfungsrichtlinien sind bei allem gleich.

Monatskarte solle eh günstiger sein als Autofahrn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
19.11.2006, 14:41 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

nur eine kurze Anmerkung zu Punkt 4 !
Auch wenn Du bei GELB in die Kreuzung eingefahren bist, so hättest du diese bei ROT verlassen. Dieser Sachverhalt stellt nun mal ein Rotlichtvergehen dar. Somit sind Bußgeld und Punkte gerechtfertigt. Das Fahrverbot kommt dann in Betracht wenn die Ampel schon länger als eine Sek. auf ROT war. Da ich Dir aber ABSICHT unterstelle, ist meines Erachtens ein Fahrverbot angebracht. Aber ich bin nun mal nicht Dein Richter.....
Auf jeden Fall solltest Du einen Anwalt aufsuchen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Adrian3285
22.11.2006, 12:25 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Das mit dem Alkohol war auch ne einmalige Sache und ich sag mir heute zum Glück direkt erwischt, das war mir eine Lehre und ich würde es nie nie wieder tun.
Zu der Sache mit der Ampel:
Es war eine einfache Fussgänger Ampel, also keine Kreuzung, der vor mir ist drüber als die Ampel auf gelb gesprungen ist und ich dann als sie von gelb auf rot gesprungen ist. Es war niemals mehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
23.11.2006, 02:15 Uhr

zu: HILFE!!! Hab Mist gebaut!!!

Ergo hättest du noch abbremsen können / MÜSSEN!
Denn selbst dein Vordermann hat sich strafbar gemacht (Gelbfahrt = 10 EUR Verwarnungsgeld)

Wenn du deiner Meinung nach nicht mehr hättest bremsen können, so hast du dich sicherlich mit erhöhter Geschwindigkeit der Ampel genähert.


Lass dich von einem Anwalt beraten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr