Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern suse
29.09.2006, 15:00 Uhr

Unfallflucht in der Probezeit

Meine Mum hat heute folgendes berichtet:
Ein Schüler, der erst seit Anfang dieser Woche den Führerschein hat, ist auf dem Schulhofparkplatz einer Lehrerin ins Auto gefahren, und hat Unfallflucht begangen.
Ein Lehrer, der zu dieser Zeit grade am Fenster stand, hat das mitbekommen, und es der Autobesitzerin erzählt, die auch daraufhin sofort den Schüler wegen Unfallflucht angezeigt hat.

Nun meine Frage (da ich den Schüler auch kenne): Was passiert jetzt mit dem? Hätte an Aufbauseminar gedacht, aber da es Unfallflucht war, bin ich mir auch nicht so sicher!

Vielen Dank,
Suse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
29.09.2006, 15:58 Uhr

zu: Unfallflucht in der Probezeit

Wenn es sich öffentliches Gelände gehandelt hat, und der Schaden erheblich ist, ist das Aufbauseminar das kleinere Übel.
Gerade bei solchen Vergehen ist die Rechtsprechung recht eindeutig..
Klick mal den Link an..

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

den Absatz -4- sollte man sich mal gut durchlesen...

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
29.09.2006, 16:05 Uhr

zu: Unfallflucht in der Probezeit

Wenn es ein Freund von Dir ist, dräng ihn dazu sich SOFORT mit der Lehrerin in Verbindung zu setzten. Und sofort zu Polizei gehen, wenn es nicht schon zu spät ist.
Außerhalb des fließenden Verkehrs trifft in diesem Fall, meiner Meinung wohl zu. Und so beachtlich kann der Schaden ja wohl nicht sein. Ansonsten gilt in solchen Fällen immer einen Anwalt einschalten.
Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
29.09.2006, 16:31 Uhr

zu: Unfallflucht in der Probezeit

Der Absatz 4 hilft aber nur noch, wenn die Polizei nicht schon vor der Tür steht. Und die braucht in der Regel keine 24 Stunden für eine Halterermittlung, wenn das Kennzeichen bekannt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
29.09.2006, 22:50 Uhr

zu: Unfallflucht in der Probezeit

Handelt es sich um ein nicht beachtlichen Schaden, werden die warten....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
30.09.2006, 13:24 Uhr

zu: Unfallflucht in der Probezeit

Ich hoffe für dich, das "der Schüler" nicht du bist! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern suse
30.09.2006, 13:55 Uhr

zu: Unfallflucht in der Probezeit

Nein, "der Schüler" bin ich nicht!
Habe zwar auch erst seit einem Monat meinen Führerschein, aber zur Schule fahr ich dann trotzdem noch mit dem Fahrrad. ;-)
Mich hat es halt nur interessiert, weil ich den "Flüchtling" auch kannte, bzw. mal besser mit ihm befreundet war!

Danke euch erstmal für die Antworten..
Suse

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil der Bremsweg länger wird

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann