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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern leokadia
19.09.2006, 20:26 Uhr

nachschulung

Hallo,
meine tochter ist in einer 30 Zone mit 54km/h geblitzt worden. Jetzt ist eine Nachschulung angesagt. Ursprünglich hieß es, sie könne sich die Fahrschule dafür aussuchen (in ganz Deutschland), vorausgesetzt, das diese für Nachschulungen zugelassen ist. Jetzt aber soll sie zu einer Fahrschule, die 495 Euro für die Schulung verlangt. Angeblich sind die Fahrschulen im Kreis wechselweise dafür zuständig. Im Internet fand ich eine Fahrschule, die das ganze für 220 euro anbietet. Kann sie nicht dort hin (auch wenn diese weiter entfernt ist)?
Katja

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.09.2006, 20:37 Uhr

zu: nachschulung

Ja.
Im Gegensatz zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist es im Falle des Aufbauseminars / Nachschulung völlig dem Kunden überlassen, wo er hingeht.

Man kann sich also jede deutsche Fahrschule aussuchen, die diese Kurse anbietet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
19.09.2006, 20:39 Uhr

zu: nachschulung

Keiner darf Dir vorschreiben wo die Nachschulung gemacht werden muß. Töchterchen muß innerhalb der angegebenen Frist die Bescheinigung über die Teilnahme der Nachschulung bei der Behörde einreichen. Alles andere ist Blödsinn...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
19.09.2006, 22:23 Uhr

zu: nachschulung

Ein Arbeitskollege konnte sich das nicht ausuchen, die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.09.2006, 22:48 Uhr

zu: nachschulung

sie kann hingehen wo sie hin will. kommt sie einmal zu spät oder gar nicht, gibt es keine bescheinigung und die karte ist futsch.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
20.09.2006, 00:57 Uhr

zu: nachschulung

»die Behörde hat ihm das auferlegt wo er das Seminar machen muss«

... nicht alles glauben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.09.2006, 23:25 Uhr

zu: nachschulung

Die Behörden dürfen im besten Fall eine Liste von Fahrschulen in der Umgebung ausgeben, die ein ASF-Seminar anbieten. Aber jemanden verpflichten, in eine bestimmte zu gehen dürfen sie nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Warnblinklicht einschalten

Geschwindigkeit sofort verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge