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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikerboi88
05.09.2006, 18:06 Uhr

2. mal mit Alkohol !

Hallo zusammen,
Ich wurde vor 2 Wochen leider schon wieder von der Polizei angehalten ....
beim erstenmal waren es 0,65 Promille dafür bekam ich 25 Sozialstunden und so Verkehrsunterricht und beim 2.mal hatte ich 0,8 ....
ich bin bald 18 und habe demnächst meine Füherschein Prüfungen abgelegt.
was meint ihr was kommt da auf mich zu ? ein monat fahrverbot ? ( das meinte der polizist weil es nur ein Verkehrsdelikt o.ä. warn ... )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.09.2006, 18:28 Uhr

zu: 2. mal mit Alkohol !

ähem... mit was für einem Verkehrsmittel wurdest Du denn aufgehalten?
War es eine Routinekontrolle oder was war der Grund für das Anhalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.09.2006, 18:59 Uhr

zu: 2. mal mit Alkohol !

aufgrund des names bikerboi handelt es sich mit großer wahrscheinlichkeit um einen roller oder um eine 125er ...

naja, pech für dich, dass du angehalten wurdest, vielleicht lernst du auch mal dass man nicht alkoholisiert am straßenverkehr teilnimmt ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit