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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ElCommandante
02.09.2006, 18:04 Uhr

Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Tach Leute,
Hab da ne Frage und glaube ihr könnt die bestimmt beantworten. Also: Ich wurde gestern dummerweise mit meinem Bike von der Polizei beim Über-rot fahren erwischt. Ich musste 25€ Verwarnungsgeld vom Konto abbuchen und wollte nun Fragen ob es irgendwelche Konsequenzen auf meine Probezeit hat ,sei es Verlängerung oder Aufbauseminar? ?? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ElCommandante
02.09.2006, 18:09 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Ab welcher Höher des Bußgeldes kriegt man Punkte bzw. Probezeit- Sanktionen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.09.2006, 18:10 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Bei einem Verwarnungsgeld gibt es keine Punkte in Flensburg, also auch keine Probleme mit der Fahrerlaubnis auf Probe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ElCommandante
02.09.2006, 18:16 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Danke für die schnelle Antwort. Tja, der Polizist meint ich wär über die Ampel als diese grade Rot wurde, also weniger als 1 sekunde oder so.
Gibt es wirklich keine Probleme mit der Probezeit??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

ElCommandante,
Du sagst, es war weniger als eine Sekunde Rot. Wie die Behörden auf 25 € kommen, würde mich auch einmal interessieren. Im Bußgeldkatalog habe ich nicht viel gefunden, genauer gesagt zu Deinem Sachverhalt gar nichts

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?seite=20


Da steht nur etwas von Fußgänger bzw. die Höhe des Bußgeldes, wenn über eine Sekunde rot war. Gibt es überhaupt ein Bußgeld beim Fahren, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigt?
Wie verhält es sich, wenn ElCommandante nicht mit dem Fahrrad, sondern mit dem Auto unterwegs gewesen wäre?
Was besagt der Bußgeldkatalog, wenn ich die Straße bereits bei der Rot-gelb Schaltung befahre?

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02.09.2006, 19:35 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Ich habs glaub ich gefunden...

Die Höhe der jeweilige Aufschläge kann allerdings variieren.Beispielweise beim Fahren über eine gerade rot gewordene Ampel:

* Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger: 25,00
* Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage: 25,00
* Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch andere: 62,50
* Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall: 62,50


Sollte die Ampel nicht gerade eben auf rot gesprungen sein, sondern schon länger (mehr als eine Sekunde) ein rotes Licht zeigen, wird es teurer:

* Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an: 62,50
* Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an: 100,00
* Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an:

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02.09.2006, 19:40 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

100 fehlt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.09.2006, 20:39 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Die 25 € sind korrekt. Im Bußgeldkatalog steht unter Nr. 132 steht der Regelsatz für "unter 1 sek Rot" mit 50 € und 3 Punkten.
Für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer gibt es aber nach §3 (6) 50% Ermäßigung. Somit kostet es nur noch 25 € und wird als Verwarngeld (da <=35 €) geahndet. Somit gibts auch keine Punkte und keine Probezeitfolgen.

Aber Vorsicht, wenn man bei mehr als 1 Sekunde über Rot fährt, gibts auch mit dem Fahrrad Punkte, und für Inhaber einer FE auf Probe wäre das ein A-Verstoß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ElCommandante
02.09.2006, 21:32 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Puh, aber so ne sekunde ist doch bestimmt von Polizist zu Polizist unterschiedlich lang oder....?
Soll ich da schon von Glück reden das der Polizist den Rotlichtverstoß von mir "nur" unter 1 Sekunde zugeordnet hat ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.09.2006, 22:52 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Glück ist es nicht direkt... wenn sich der Polizist nicht sicher ist, wird er immer den milderen Verstoß anzeigen, da er sonst, im Falle eines Widerspruchs, vor Gericht in Erklärungsnot geraten würde, wie er denn so sicher ist, dass es 1 Sekunde war.

Da muss es dann schon deutlich länger Rot gewesen sein (vielleicht 3-5 Sekunden) oder es müssen andere beweiskräftige Anhaltspunkte vorliegen, wenn er einen "schweren" Rotlichtverstoß anzeigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
03.09.2006, 16:30 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

@DaRealAd

Das verstehe ich aber nicht. Für einen Rotlicht-Verstoß mit dem Fahrrad kann es doch keine Punkte geben. Ein Fahrrad ist doch kein Kfz.

Außerdem würde das doch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Jemand der einen FS hat und bei Rot mit dem Fahrrad fährt würde dann ja ungleich härter bestraft als jemand ohne. Kann ich mir nicht vorstellen, wir leben doch in einem Rechtsstaat.

Und was ist eigentlich mit Fußgängern?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.09.2006, 16:46 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Rot gefahren !!!!!!

Um Punkte zu bekommen muss man kein Kraftfahrzeug führen. Man braucht nichtmal einen Führerschein dazu. Ein Fahrverbot gibt es aber im Regelfall für Radfahrer nicht

Und auch als Fußgänger kann man Punkte bekommen. Für das Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs gibt es z.B. für Fußgänger wie Radfahrer 4 Punkte.

Mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hat das nichts zu tun, im Gegenteil, jemand der einen Führerschein hat, wird eben genauso bestraft, wie jemand der keinen hat ... Er bekommt Punkte auf sein Konto. Später auftretende Folgen wie z.B. Probezeitmaßnahmen oder Punkte-Seminare gehören ja nicht mehr zur Strafe.

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Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

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Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

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