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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 simelec
06.08.2006, 21:53 Uhr
Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
Hallo Leute!!
Ich habe in der Probezeit einen Unfall gebaut.
Polizei ist gekommen und hat schuld von mir festgestellt. Ich musste schuld eingestehen, was ich nicht wollte und deshalb sagte, dass ich mich zum späteren zeitpunkt nocheinmal dazuäußere.
Trotzdem sollte ich unterschreiben.
2 wochen später kommt ein bußgeldbescheid, in dem stand, dass ich 85€ bezahlen soll und 2 Punkte bekomme.
Erwartet mich noch eine Hiobsbotschaft???
Oder ist das das entgültige schreiben???
Ich danke euch.... mfg simelec
 Kati85
06.08.2006, 22:27 Uhr
zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
Was für ein Unfall war es? Mit welcher Begründung 85 € und 2 Punkte? Du musst schon genauer werden.
Wenn das dein erster Verstoß in der Probezeit ist, wird noch eine Einladung zum Aufbauseminar folgen.
 simelec
07.08.2006, 00:52 Uhr
zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
also die sache mit dem anwalt läuft schon.
Es war so: ich bin in wohngebiet mit ziemlich engen straße eingefahren... ich blinkte rechts und bin rechts in eine einmündung eingefahren....
auf der rechten seite fand ich eine reihe parkender autos vor... außerdem mir ein entgegenkommendes auto.... somit konnte ich nicht weiterfahren und bin zurückgestoßen...
beim zurückstoßen erkannte ich den unfallbeteiligten mit seiner A klasse nicht und es kam zum zusammenstoß
Zum Schaden:
ich hatte eine eingedrückte Plastestoßstange zu beklagen und der gegner kratzer an der linken plasteverkleidung....
Da es mein erster unfall war und mich der gegner fertig machte, rief ich die Polizei... wie dumm
sie stellte wie zu erwarten meine schuld fest.... außerdem sollte ich das unterschreiben, doch ich sagte ihnen das ich mich dazu später äußern wollte und jetzt keine schuld zugeben will.... dennoch unterschrieb ich ein kleines blättchen, was angeblich meine schuld enthielt
zum anwalt:
er selbst macht mir keine große hoffnung auf erfolg.... dennoch muss ich sagen das der gegner genügend ausblick auf den unfallort hatte, und er eigentlich hätte bremsen müssen in der 30 zone....
wäre ihm da eine vorsetzlichkeit vorzuwerfen... zumal er nicht gebremst hat???
Bilder hab ich gleich gemacht... auch den entgegnkommenden zeugen befragt
ich finde das Bußgeld auch ziemlich hoch.... was soll ich noch machen... wenn die polizei und gegner einen so fertig machen....
mich k.... das richtig an....
Also danke euch
simelec
 tolu
07.08.2006, 13:12 Uhr
zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
für die zukunft: nie ein schuldeingeständnis unterschreiben.
mir wollten sie damals (1999) auch sowas anhängen. die polizei kannte da ihren eigenen dienstbezirk nicht. wussten nicht das es sich um eine 30er zone handelt und die gegnerin somit zu schnell war.
hoffentlich kann der anwalt nochwas reissen.
 Security_neu
07.08.2006, 15:45 Uhr
zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
Aber bei nem Crash gibts bloß 35 Euro Bußgeld, und keine Punkte!
Es sei denn man hat jemanden übern Haufen gefahren oder verletzt. Aber so direkt 2 pkt.???
 tolu
07.08.2006, 17:47 Uhr
zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
so ein "schuleingeständnis" ist der fragebogen der hingehalten wird. da kommt dann die frage:"geben sie den verstoss etc. zu"
die grünen freunde drängen dann gerne mal in vermeintlich eindeutigen situationen zwecks arbeitserleichterung.
so ein vordruck ist schnell mal in der aufregung unterschrieben und hat dann folgen.
 Lothar 
07.08.2006, 18:24 Uhr
zu: Bagatellschaden- Aufbauseminar und Verlängerung
Sorry, aber bei der Aussage
"beim zurückstoßen erkannte ich den unfallbeteiligten mit seiner A klasse nicht und es kam zum zusammenstoß"
kann ich keinen Interpretationsspielraum entdecken. Da wird auch ein Anwalt mit oder ohne Schuldeingeständnis nicht viel rausholen können.
Aus der anderen Sicht: Wenn Dir jemand rückwärtsfahrend in die Karre rammt, wieso sollte Dich dann eine (Teil-)Schuld treffen?
Gruß
Lothar
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte
Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?
Für alle nachfolgenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden
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