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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebol
17.07.2006, 00:32 Uhr

Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Hallo meine Frage:
Ich habe zur Zeit 17 Punkte wurde das letzte mal am 15.07.2004 geblitzt!! Jedoch wurde ich Gerichtlich im November 2003 (Alkohol) mit 6 Punkten bestraft und die sind doch fünf oder sogar zehn jahre da oder??!! Sind am 15.07.2006 daher 11Punkte weg???? Oder durch die Gerichtliche Strafe noch alle da???

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17.07.2006, 02:07 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

Die 6 Punkte für die Alkoholstraftat bleiben dir 10 Jahre erhalten.
Für alle Vorangegangen anderen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird dadurch die Tilgung gehemmt. Ordnungswidrigkeiten werden trotzdem spätestens nach 5 Jahren getilgt.
Die letzten Blitzerpunkte sind nach 2 Jahren nun bereits gelöscht, da nichts neues dazukam.

Wenn du sicher gehen willst, kannst du beim KBA einen "Kontoauszug" beantragen.

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17.07.2006, 14:49 Uhr

zu: Sind meine Punkte schon weg oder noch nicht???

also müsste ich noch 6 Punkt haben und die anderen 11 sind seit dem 15.07.2006 gelöcht wurden???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- zu weit in die Fahrbahn kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen