|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
globalplayer
03.07.2006, 20:17 Uhr
Probezeit - wann zu Ende?
Hallo,
1. ich wollte mal fragen, wann die Probezeit eigentlich zu Ende ist?
Ich hab am 05.07. Geburtstag.
Eben an diesem Tag hab ich vor zwei Jahren auch den Führerschein bekommen.
Ist die Probezeit nun am 05.07. zu Ende oder erst am 06.07.?
2. wenn die Probezeit nun zu Ende ist, kann ja theoretisch trotzdem noch einige Zeit später ein Bescheid über ein mögliches Vergehen kommen (jetzt mal rein theortisch). So, wenn dies nun beispielsweise 2 oder 3 Wochen nach dem eigentlichen Ende der Probezeit (05. oder 06.07.) geschehen würde, ich aber nach dem 06.07. ein erneutes Vergehen in Bußgeldhöhe hätte, wie würde das dann verrechnet werden? Würde das als "in der Probezeit" gelten oder nicht??
Hoffe man versteht meine Frage...wenn nicht sagt es mir. :)
Gruß
Denis
jules17
03.07.2006, 20:32 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
d.h. du hast vor, sobald deine Probezeit vorbei ist, Verkehrsregeln zu brechen?
globalplayer
03.07.2006, 21:07 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
Nein...ganz und gar nicht...
Ich hab nur Angst, ich hab jetzt schon jedes Mal Angst, so kurz vor Ende überhaupt noch Auto zu fahren. :/
Will nur wissen, ob ich das nach dem offiziellen Ende ein wenig ablegen kann, oder erst paar Wochen später.
durbanZA
03.07.2006, 22:06 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
Also, Deine Probezeit endet am 5.7.. Alle A- Verstöße, die Du davor begehst, werden mit allen Konsequenzen geahndet. Feier schön :)
globalplayer
03.07.2006, 22:21 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
@durbanZA
Also wenn am 05.07. theoretisch was wäre, würde es nicht mehr in die Probezeit fallen?
"Alle A- Verstöße, die Du davor begehst, werden mit allen Konsequenzen geahndet."
Das ist mir klar. Aber das war auch nicht meine Frage.
Soll ichs nochmal erklären vielleicht?
DaRealAd
03.07.2006, 22:46 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
1. Meines Wissens nach ist der 5.7. dann der LETZTE Tag deiner Probezeit.
2. Für die Wertung als Probezeit-Verstoß ist der Tattag ausschlaggebend. Wann der Bußgeldbescheid eintrifft, ist egal.
Aber, du meinst jetzt den Fall dass du in der Probzeit einen Verstoß begehst und nach der ursprünglichen Probezeit noch einen, bevor der erste Bußgeldbescheid kommt? Das ist dann egal, auch innerhalb der Probezeit würde ein zweiter Verstoß erst NACH Absolvierung des Aufbauseminars vom ersten Verstoß gelten.
globalplayer
03.07.2006, 22:51 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
"Aber, du meinst jetzt den Fall dass du in der Probzeit einen Verstoß begehst und nach der ursprünglichen Probezeit noch einen, bevor der erste Bußgeldbescheid kommt? Das ist dann egal, auch innerhalb der Probezeit würde ein zweiter Verstoß erst NACH Absolvierung des Aufbauseminars vom ersten Verstoß gelten. "
Ja, ganz genau das mein ich. Weil in besagtem Fall würde ich ja davon ausgehen, dass die Probezeit zu Ende ist.
Ich weiß nur nicht, ob ich das genau verstanden habe.
Ein zweiter Verstoß vor dem Aufbauseminar hat also gar keinen weiteren Einfluss? Also natürlich außer dem Bußgeld, etc.?
globalplayer
03.07.2006, 23:43 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
Und ein dritter?
Keine Angst, ich hab das alles nicht vor.
Ich wills nur wissen...ehrlich. :/
DaRealAd
04.07.2006, 00:03 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
Alle A-Verstöße vor dem Abschluss des Aufbauseminars zählen als einer, du kommst also nicht gleich auf die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen ... natürlich zahlst du für alle das Bußgeld und bekommst die Punkte trotzdem.
globalplayer
04.07.2006, 09:43 Uhr
zu: Probezeit - wann zu Ende?
Das wäre dann also auch in meinem theoretisch konstruierten Fall so:
Ende der Probezeit, aber vor dem Eintreffen des Bescheids noch aus der Probezeit?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?
Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen
Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte
Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
Geld- und/oder Freiheitsstrafe
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte
Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?
Mit verschmutzter Fahrbahn
Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken
Mit starken Regenschauern
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|