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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
01.07.2006, 17:30 Uhr

Unfall beim Ausparken

Hallo zusammen!

Meine Schwester hatte heute Mittag beim Ausparken (Parktasche) an dem linksparkenden
Wagen versehentlich die vordere Stossstange
leicht beschädigt. Verantwortungbewusst wie man nun mal ist, ruft sie die Polizei.
Der Polizist sagte, dass es nur eine Bagatelle sei. Nun soll meine Schwester 20,00€, wegen
unsachgemäßen Ausparken bezahlen.
Ich habe davon noch nie etwas gehört. Weder damals in der Fahrschule, noch im Bekanntenkreis. War doch immer so, dass die
Versicherung alles regelt, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jule03
07.07.2006, 11:46 Uhr

zu: Unfall beim Ausparken

Hallo,stöbere jetzt schon einige Zeit hier im Forum und habe auch vieles dazugelernt.

deine Schwester war so nett und hat die Grünen angerufen.Find ich total klasse.Mir ist Sonntag einer reingefahren und hat mein Auto auf der Fahrerseite zu Brei gemacht,Fahrerflucht.Ist nicht schön sein auto demoliert vorzufinden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt