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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Aragon
10.02.2006, 13:42 Uhr
Nachschulung
Hallo,
ich habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen, da ich vor ca. einen Monat, mit 0,37 Promile angehalten wurde. Also muss ich nun 275€ zahlen, dazu den Führerschein ein Monat abgeben und bekomme zusätzlich 4 Punkte.
Nun werde ich bestimmt eine Nachschulung machen müssen, soweit ich weiß findet wegen Alkohol ein besonderes Seminare beim TÜV/DEKRA statt, doch leider lassen sich auf deren Homepage keine Informationen finden, wann bzw. wo solche Seminare statt finden.
Gibt es da irgendwas in der Art, wo ich mich Informieren kann wann ein Seminar stattfindet bzw. wie viel es mich kosten wird ?
Georg_g
10.02.2006, 16:48 Uhr
zu: Nachschulung
0,37 Promille Blutalkoholkonzentration? Oder 0,37 mg Alkohol je Liter Atemluft? Bei 0,37 Promille kann man keinen Bußgeldbescheid bekommen. Hatte man 0,3 Promille oder mehr und zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, dann wird es gleich eine strafbare Handlung. Welchen Wert hattest du denn nun?
to
10.02.2006, 17:30 Uhr
zu: Nachschulung
»Gibt es da irgendwas in der Art, wo ich mich Informieren kann wann ein Seminar stattfindet bzw. wie viel es mich kosten wird ? «
Ganz langsam....
Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist, erlangt er, wenn kein Einspruch eingelegt wurde, nach 14 Tagen Rechtskraft. Dann wird das Ganze nach Flensburg gemeldet und wird im Verkehrszentralregister eingetragen. Dort merkt man dann, dass der Verstoß während der Probezeit begangen wurde. Es ergeht Mitteilung an die für den Wohnort zuständige Verkehrsbehörde und die laden dann zur Nachsschulung ein.
Gut Ding will Weile haben...
In der "Einladung" steht dann alles drin, was Du wissen und beachten musst. Die Preise sind regional verschieden, aber so ca. 300 Euronen gehen sicher dabei drauf. Also schon mal sparen ;-)
Aragon
13.02.2006, 13:26 Uhr
zu: Nachschulung
Ich hatte 0,37 mg Alkohol je Liter Atemluft und im Bescheid steht Ordnungswidrigkeit.
Georg_g
13.02.2006, 13:45 Uhr
zu: Nachschulung
Aha, also umgerechnet 0,74 Promille. Die Rechtsfolgen wie Bußgeld, Punkte, 1 Monat Fahrverbot hast du ja oben schon genannt.
Die Anordnung zu einem "besonderen Aufbauseminar" wird vermutlich noch einige Zeit auf sich warten lassen. Erste Informationen findest du z.B. unter den folgenden Links:
http://www.besondere-aufbauseminare.de/index.htm
http://www.tuev-nord.de/20076.asp
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_tuev/schulun
gen_und_kurse/wie_kann_ich_punkte_abbauen/aufbause
minar_nafaplus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Rechtsabbieger müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?
Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen
Sie dürfen nicht halten
Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten
Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken
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