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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinchen
27.12.2005, 08:52 Uhr

was denn jetzt..?

ich weis, dass diese diskussion allen auf den wecker geht und ich habe auch den artikel hier auf der seite gelesen. kann sein, dass ich mich etwas zu sehr anstelle aber ich bin nach 3 jahren immernoch in der probezeit und möchte das letzte 3/4 jahr ohne ärger überstehen. daher hab ich meine stirn gerunzelt als ich zum thema winterreifen eine "bußgeldstrafe" gelesen habe. nun, ich habe grad vor nicht einmal 2 monaten neue sommerreifen aufziehen lassen, weil die alten total abgefahren waren. wenn mich die polizei erwischt ohne winterreifen... geht sowas auf die probezeit? das ist der punkt bei dem ich ehrlich gesagt angst habe... in dem artikel steht ja, dass die änderung erst mitte 2006 wirksam werden soll.. also bekommt man diesen winter noch kein bußgeld?! bitte helft mir... nicht, dass ich im letzten stück noch meinen lappen verliere! :-(

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27.12.2005, 22:05 Uhr

zu: was denn jetzt..?

hilfreiche antwort...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
27.12.2005, 22:11 Uhr

zu: was denn jetzt..?

Gerade bei den derzeitigen Wetterbedingungen würde doch jemand mit gesundem Menschenverstand nicht mit Sommerreifen rumfahren...
Die Heuschrecke wollte dir doch nur helfen.

Pe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
27.12.2005, 23:48 Uhr

zu: was denn jetzt..?

nö, aber ihm vielleicht sagen, dass die gesetzliche regelung nicht komplett ausgereift ist, und es den Punkt auch erst bei Gefährdung anderer gibt!

Ich fahre auch mit Sommerreifen, und habe bis jetzt an höchstens drei Tagen (Heute inbegriffen) Winterreifen wirklich vermisst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
27.12.2005, 23:57 Uhr

zu: was denn jetzt..?

heute wär die gefährdung anderer doch wirklcih dagewesen.........

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern autokanzler
28.12.2005, 00:16 Uhr

zu: was denn jetzt..?

Tiefensee: "Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. (...) Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."

Das Tiefensee Zitat ist so glatt gehalten, dass auch künfig EIGENTLICH alles erlaubt ist, nur mit 1,6mm Restprofiltiefe sollte man besser nicht durch Alpen und Harz.

Aber ich will jetzt auch keine Reifendiskussion vom Zaun brechen, sondern nur den Moralaposteln zuvor kommen, die gleioch sagen werden, wer ab 1. Januar mit Sommerreifen fährt uns seien sie noch so neu, riskiert fünf Jahre Einzelhaft in Guantanamo!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
28.12.2005, 00:51 Uhr

zu: was denn jetzt..?

lol, definier mal winter? aber für das theater gibts ne suchfunktion.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manuela
29.12.2005, 17:16 Uhr

zu: was denn jetzt..?

vor allem weil winerreifen nicht unbedingt ein winterreifen sein muss. weil der begriff m+s nicht geschütz ist. die asier schreiben da alles auf ihren reifen um sie besser zu verkaufen. manu

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.