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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robbit
25.12.2005, 01:14 Uhr

3. Vergehen in der Probezeit!!

Vorweg allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch!
Um zum Punkt   zu kommen: ich bin mittlerweile im 4. Jahr meiner verlängerten Probezeit.
Die Verlängerung beruht auf einer Geschwindigkeitsübertretung von 45 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaft, welche mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurde und ein Aufbauseminar nach sich zog. Vor einigen Monaten wurde ich wiederum geblitzt; allerdings mit "nur" ich glaube 11/12 km/h zu viel ausserorts. Die Strafe belief sich hier auf 20 Eur allerdings ohne weitere Punkte oder Folgen.
Vor einer Woche wurde ich nun von einer Zivilstreife beim Überhohlen im Überhohlverbot gefilmt und angehalten. Laut Aussage der Beamten hätte ich mit dem Standardsatz von 40 Euronen Bußgeld und einem flensburgischen Punkt zu rechnen. Nun zu meiner Frage: Mit welchen weiteren Konsequenzen bezüglich meiner Fahrerlaubnis hab ich zu rechen.

Vorab ein herzliches Dankeschön für alle, die sich die Mühe machen, ihre Vermutung, bzw. ihr Wissen mit mir zu teilen.

MfG Robbit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robbit
28.12.2005, 03:39 Uhr

zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!

Herzlichen Dank, BS01.
Mit diesem Wissen lässt sich gleich besser Sylvester feiern :D
In diesem Sinne: Einen guten Rutsch und ein gutes Jahr 2006

MfG
Robbit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ka-Fahrer
28.12.2005, 23:40 Uhr

zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!

Ja, Robbit, kannste gleich ein Bier mehr kippen, vor der Heimfahrt, gelle?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robbit
30.12.2005, 17:16 Uhr

zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!

Tut mir leid, Ka-Fahrer. aber deine Aussage versteh ich jetzt einfach mal als gehalt und niveaulose Provokation.

Ich habe einen absolut harten Standpunkt zu Alkohol am Steuer. Und der heißt für mich, ein Bier getrunken und das Lenkrad ist untouchable.

Wenn du also auf eine Diskussion mit hanebüchenen Stellungnahmen und Rechtfertigungen aus bist, solltest du vielleicht doch lieber den KinderKanal einschalten.

Trotzdem einen guten Rutsch und weiterhin sichere Fahrt auf deinen Irrwegen.

mfG

Robbit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
30.12.2005, 18:45 Uhr

zu: 3. Vergehen in der Probezeit!!

Hallo !

Kann den Beitrag von Ka-Fahrer nachvollziehen !Vieleicht solltest Du Dir weniger Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen deiner Vergehen machen, sonder primär an deiner Einstellung arbeiten, da die deine Fahrerlaubnistechnische Zukunft erheblich beeinflussen wird ! Gruß...der skywalker

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

An der Haltlinie

Es muss nicht angehalten werden