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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikermike
03.12.2005, 12:52 Uhr

Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Hallo Leute,

vor ganz genau 3 Monaten wurde ich von einem Rotlichblitzer geblitzt. Hatte ich eine Panik

Aber:

Ich habe bis heute nichts bekommen, muss ich noch etwas befürchten???

MFG

Bikermike

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03.12.2005, 12:57 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Gibt es nicht irgendeine Klausel die besagt das nach 3 monaten alles verjährt ist?

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03.12.2005, 13:23 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Yippie!

Nein ist kein bogen an mich gegangen (ich bin halter und versicherer, ....)

Bin ich froh! So einen Mist mach ich nie mehr, lieber steh ich an der Ampel!

Man bedenke, das es ganz schön teurer spaß wäre (bei dem Stundenlohn).

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03.12.2005, 13:56 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Hier hat sonhol durch halbwahre Angaben zu früh Freude bei Bikermike ausgelöst.

Zu den drei Monaten kommt noch die Postlaufzeit von 14 Tagen. Daher kann man noch keine Entwarnung geben. Da mittlerweile auch die Behörden EDV haben sind computergenerierte Ausdrücke vom allerletzten Tag vor der Verjährung durchaus möglich.

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03.12.2005, 15:04 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Es zählt das Datum der Anordnung und das ist in aller Regel das Datum welches im Brief angegeben ist. Dauert die Zustellung jedoch länger als 14 Tage, dann gilt das Zustelldatum als fristunterbrechend.

Bei der Postlaufzeit wird übrigens nicht nur die Zeitdauer bei der Deutschen Post AG berücksichtigt sondern auch die behördeninterne Postlaufzeit muss dabei berücksichtigt werden. Da so manche Beamte den Fahrlehrern in Trägheit in nix nachstehen, kann es sein, dass der Brief erst einige Tage nach Ausdruck bei der Post aufgegeben wird und sich daher eine Gesamtpostlaufzeit von mehr als die üblichen 2 Tage ergibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße