Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
23.11.2005, 18:49 Uhr

zu: Vorfahrt

abgesehen davon das eine anzeige unwahrscheinlich ist. wer kann bezeugen das du der fahrer warst?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.11.2005, 22:11 Uhr

...aber ne Anzeige wäre grundsätzlich möglich!

aber grundsätzlich kann ein Verkehrsteilnehmer einen anderen anzeigen. Uzzis These, daß Polizisten Zeugen sein müssen, stimmt daher nicht, Polizisten sind aber natürlich gute Zeugen :) Und damit ein Verstoß rechtskräftig bestraft werden kann muß der Fahrer einwandfrei identifiziert werden; Kennzeichen an sich reich also nicht.

Eine derartige Vorfahrtsverletzung wäre übrigens (ohne massive Gefährdung od. Sachbeschädigung) noch im Verwarngeldbereich. Und auch in der Probezeit verliert man nicht so leicht seinen Führerschein... jedenfalls nicht leichter als ohne Probezeit.

mfg Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
24.11.2005, 11:38 Uhr

zu: Vorfahrt

Kann durbanZA soweit nur zustimmen.

Selbst im Falle eines Unfalls hätte es nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,- Euro gegeben. Es handelt sich hier nicht um einen Falls von Vorfahrtsverletzung, sondern um "Ein- und Anfahren" nach § 10 StVO (aufgrund des abgesenkten Bordsteins).

Es ist durchaus möglich, dass eine schriftliche Verwarnung erfolgt. Der andere Fahrzeugführer ist dabei Zeuge und das kann u.U. völlig ausreichen.
Dass in Fällen von "Aussage gegen Aussage" ein Verfahren grundsätzlich eingestellt wird, ist ein Ammenmärchen. Sicherlich wird zwar oft so verfahren, aber dem Gericht steht grundsätzlich die freie Beweiswürdigung zu.
Dennoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei einer solchen Sache nachgehen würde, wenn der andere Fz-Führer den Vorfall dort "anzeigt". Er kann keine Anzeige im strafrechtl. Sinne erstatten, da es sich nicht um eine Straftat handelt. Er kann lediglich bezeugen was er gesehen hat. Die Entscheidung über Verfolgung oder Nicht-Verfolgung des Verstoßes liegt aber im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde.

Und ganz allgemein: Natürlich kann man auch jederzeit jeden anzeigen. Allerdings muß man sich im Falle erfundener Anschuldigungen darüber im Klaren sein, dass man sich ganz schnell einer oder mehrerer der folgenden Straftaten schuldig machen kann: § 145 d StGB (Vortäuschen von Straftaten), § 153 StGB (Falsche uneidliche Aussage), § 164 (Falsche Verdächtigung)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-005 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchem Verhalten von Kindern müssen Sie an Zebrastreifen rechnen?

Sie laufen auf den Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten

Sie kehren ohne erkennbaren Grund auf dem Zebrastreifen um und laufen zurück

Sie schätzen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge immer richtig ein und warten am Fahrbahnrand

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben