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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
14.11.2005, 22:50 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

Das hab ich ja noch nie gehört in Deutschland....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
15.11.2005, 09:58 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

...und von was träumst Du nachts?

Nee, sorry, sollte keine Provokation sein, aber diese Frage erübrigt sich doch wirklich!

Im übrigen stellt sich doch letztlich die Frage, HAST Du das getan, was Dir vorgeworfen wird oder nicht (würde mich echt interessieren)???

Falls der Vorwurf stimmt, solltest Du einfach zahlen und in Dich gehen, ob Du Dich nächstes mal nicht lieber an die Vorschriften hälst, wo Du doch jetzt weißt, dass das Auge des Gesetzes überall wacht;-)))...zumal die am längeren Hebel sitzen....anstatt Dir zu überlegen, wie Du möglichst trickreich und unter Instrumentalisierung dieses Forums aus dem Mist, den Du selbst, bewußt und eigenverantwortlich verbrochen hast, schadlos heraus kommst...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
15.11.2005, 10:50 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

»was bedeutet das ich zwei punkte und 80 euro bekommen soll...«

Dann freu dich dass du 80 Euro bekommst *gg*

Aber bei 16 km/h drüber dürfte die Strafe geringer sein, oder?

Außerdem haben die Zivilstreifen doch immer ne Kamera an Board, um Geschw. zu messen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.11.2005, 11:10 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

was macht die anzeige wg. dem überholverbot.
die ist wohl mit einbezogen in das bussgeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.11.2005, 11:42 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

Beim "Hinterherfahren" handelt es sich um keine Geschwindigkeitsschätzung, die in Deutschland nur in verkehrsberuhigten Bereichen verwertbar ist, sondern um ein (wenn doch recht ungenaues) Messverfahren. Wegen dieser Ungenauigkeit werden erhöhte Toleranzen berücksichtigt.

security, die 80 Eruo wundern mich auch...

16 km/h zuviel da komme ich auf 40 Eruo und einen Punkt, oder irre ich mich?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
15.11.2005, 14:19 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

Und wie kommen die dann auf 120? Aus den Fingern gesogen?

Aber mal ne andere Frage: Wenn Du schon 'n Tempomat hast, wieso hast'n den dann nicht einfach auf - wasweißich... - meinetwegen 85 eingestellt? ("auf die erlaubten 80" wage ich gar nicht zu fragen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.11.2005, 14:48 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

waechter, blacklabel schreibt, die Polizei sei ihm hinterhergefahren und hätten die 120 von ihrem Tacho abgelesen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.11.2005, 15:59 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

wie sollen gerade die beamten vor ort wissen was du mit deinem motorrad hattest? waren das dieselben oder erfolgte ein eintrag.

ich wäre halt mit 85 gefahren. mit 80 hinderst die anderen verkehrsteilnehmer (besonders lkw) die freuen sich über solche 80er. bedenke dein tacho geht nicht genau (zeigt mehr an, als du wirklich fährst).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
15.11.2005, 16:53 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

@durban
Hab ich ja verstanden, bin ja nicht taub! Deswegen frag ich doch: Wenn er "höchstens 90" gefahren ist, wie kommen die dann auf abgelesene 120? Die sind ja AUCH nicht taub!

Und: Wenn er schon n Tempomat hat, wieso stellt er ihn dann so hoch ein, wenn er doch nur 80 fahren darf?, lautete die zweite Frage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
15.11.2005, 16:55 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

@ tolu
>>bedenke dein tacho geht nicht genau (zeigt mehr an, als du wirklich fährst)<<

GANZ falsches Stichwort! Wenn das der Henry liest... ;-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henry
16.11.2005, 09:50 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

schon passiert!
wenn jetzt noch interesse aufkäme für das maß der tacho-fehl-messung ... aber ich weiß, es ist ja soooo schööön, von spitzengeschwindigkeiten zu schwärmen, die der tacho angezeigt hat. da kommen kenntnisse über die wahrheit eher ungelegen, gelle?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
16.11.2005, 16:47 Uhr

zu: Was darf die Polizei???

ich schwärme nicht von spitzengeschwindigkeiten henry. ich hab nur ein anliegen, dass du glaub auch hast: einen besseren verkehrsfluss. d.h. im konreten fall sich dem tempo der lkw anzupassen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung