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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.11.2005, 09:05 Uhr

zu: ZU Schnell geblitzt probezeit 30er Zone

Innerhalb geschlossener Ortschaften werden 3 km/h pauschal von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Außerdem ist die Tachovoreilung zu berücksichtigen. Wir können also hoffen, daß Du unter 25 km/h kommst, das wären dann (wenn ich mich nicht irre)
- 1 Punkt in Flensburg
- 50 Euro Bußgeld
- Auslagen, idR 25,60 Euro
- Verlängerung der Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre
- Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Wenn Du auf unter 21 km/h kommst, könntest Du mit einem Verwarnungsgeld ohne weitere Maßnahmen davonkommen.

Die Uhrzeit, wann Du geblitzt wurdest und wie gut die Straße ausgebaut ist, spielt keine Rolle.

Wenn es blitzt, dann wird der Film auch ausgewertet und jedes verwertbare Photo wird bearbeitet. Eine "Auswahle" ("den nehmen wir, den nicht") findet nicht statt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
03.11.2005, 00:35 Uhr

zu: ZU Schnell geblitzt probezeit 30er Zone

wenn Du Glück hast, dann hat Dein Tacho etwa 5 Kmh zuviel angezeigt. Abzüglich der Messtoleranz warst Du dann mit 19 Kmh schneller als erlaubt unterwegs. Es werden dann 35 EUR Verwarnungsgeld fällig. Keine Punkte, kein Aufbauseminar.

Aber jetzt mal eine Frage: warum benutzt keiner von Euch den Bußgeldrechner? Ein Mausklick, eine Zahl eintragen und noch ein Mausklick und ihr wisst Bescheid. So einfach wäre das.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3