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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 2fast4u
06.10.2005, 15:47 Uhr

Schicksal Fußgängerüberweg

Hallo miteinander,
Ich habe einen "Delikt" begangen, nämlich:

"Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten (Fußgänger) nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte."
§ 26 Abs. 1, §49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat.

Ich bin noch in der Probezeit. Dieser Delikt wurde mit 50 € und 4 Punkten bestraft.(viel zu hart!!)
Fragen:
Ist das ein A oder ein B-Verstoß?

Muss Ich zusätzlich mit einem Aufbauseminar oder gar einem Führerscheinentzug rechnen?

Vielen Dank

Simon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.10.2005, 16:10 Uhr

zu: Schicksal Fußgängerüberweg

Das ist ein A-Verstoß, sodass du irgendwann in den nächsten Wochen oder Monaten noch die Aufforderung bekommst, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis hast du aber nicht zu befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
06.10.2005, 16:57 Uhr

zu: Schicksal Fußgängerüberweg

@Heuschrecke

Genau meine Meinung!

Wer (so wie ich) auf einem Zebrastreifen angefahren und dadurch verletzt wird, kann das nur begrüßen!!! Der Fahrerin wurde, nachdem ich Anzeige erstattet habe, sogar für 4 Wochen (per Gericht) die Fahrerlaubnis entzogen!!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung