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Bußgeld, Punkte, Probezeit
HansWerner
30.09.2005, 17:32 Uhr
Auf Parkplatz fahren üben
Hi,
Ich fang demnächst mit praktischen Fahrstunden an. Vorher wollt ich privat ein bisschen auf nem (leeren) Parkplatz üben (Anfahren und so). Da der Parkplatz nicht mir gehört, ist das vermutlich verboten.
Was passiert also, wenn irgendwelche blöden Fußgänger, Anwohner, etc das mitkriegen und die Bullerei rufen, oder diese zufällig vorbeikommt?
Ist das eine Straftat, oder eine Ordnungswiedrigkeit? Muss ich da nur ein Bußgeld bezahlen, oder werd ich sogar erstmal für den Führerschein gesperrt (Wäre tragisch)? Hat der Autobesitzer, der nebendrann hockt was zu befürchten? Macht es rechtlich einen Unterschied, ob ich auf einem Supermarktparkplatz (gehört dem Supermarkt), oder auf einem öffentlichen Parkplatz (gehört der Stadt) übe?
Schonmal danke im Vorraus.
Georg_g
30.09.2005, 17:42 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Ein Parkplatz, egal ob städtisch oder zu einem Supermarkt gehörend, zählt zu einer öffentlichen Straße, sodass man dort eine Fahrerlaubnis benötigt.
Die Rechtsfolgen, auch für den Fahrzeughalter, kannst du dir hier zu Gemüte führen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/__21.
html
HansWerner
30.09.2005, 17:50 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
LOL
Also wandern ich und mein Papa schlimmstenfalls für ein Jahr in den Knast. Das kann ja wohl nicht sein! Was für eine Strafe ist denn da realistisch?
Und was für Auswirkungen hat dies, auf meinen Versuch den Führerschein zu erwerben?
HarryAngel
30.09.2005, 17:51 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Du darfst deinen Führschein erst mit 20 oder 21 machen
Georg_g
30.09.2005, 17:59 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
»Also wandern ich und mein Papa schlimmstenfalls für ein Jahr in den Knast.«
Das ist die gesetzliche Höchststrafe, die natürlich nicht in jedem Fall ganz ausgeschöpft werden muss. Das entscheidet der Richter, ebenso wie die Dauer der Sperrfrist, die mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre beträgt.
»Was für eine Strafe ist denn da realistisch?«
Für deinen Vater eine Geldstrafe, die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrfrist von z.B. 10 Monaten.
Für dich eine gewisse Anzahl an abzuleistenden Sozialstunden und eine Sperre von z.B. ebenfalls 10 Monaten.
Viviane
30.09.2005, 18:36 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
so nen fall gabs bei uns in der fahrschule mal(wo ich schein gemacht hab)-nur stand das mädel kurz vor der prüfung, und, schlimm, der vater der nebendran saß war TAXIFAHRER. naja, der fahrlehrer hat ihr nen gescheiten anwalt empfohlen-da hat sich der richter drumrumgemogelt weil sie so kurz vor der prüfung standund das schon "praktisch keine gefahr mehr" dargestellt hat, gings mit ner geldstrafe ab wenn sie den schein innerhalb von 2 wochen vorweisen kann-hat sie zum glück geschafft.
nur: das waren andere umstände UND milde richter. bei dir wird das kaum so glimpflich abgehen.
andere frage dazu: wenn ich auf meinem eigenen gelände jem. ohne lappen fahren lass, ist das dann erlaubt?
Driv0r
30.09.2005, 18:41 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Wenn das Gelände dir gehört muss es zusätzlich noch BAULICH vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, d.h. es müsste eine geschlossene Schranke/geschlossenes Tor vorhanden sein.
Dann wäre es erlaubt.
(War glücklicherweise bei mir zu Hause vorhanden als ich noch keinen Lappen hatte :-D)
irinchen
30.09.2005, 19:01 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Hallo!
Eine ehemalige Mitschülerin von mir wurde mal beim Fahren üben erwischt. Das hatte eine Sperre von 2 Jahren zur folge, die sie ihren Führerschein nicht machen durfte, außerdem kamen natürlich noch die Gerichtskosten dazu...
Kleiner Tipp: es gibt in Deutschland eine Menge Übungsplätze, die du nutzen kannst. Da läuft dann alles legal!
irinchen
Dreizack
01.10.2005, 10:25 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Wenn der TE das Fahren ohne FS schon so lustig bagatellisieren möchte, wieso machst du überhaupt den Lappen?
Aber mir fällt da adhok eine putzige Möglichkeit Geld zu scheffeln ein.
Man müßte, sofern man solche privaten Fahrstunden mitkriegt, auf eben jenen Parkplatz fahren, sich vor den "Fahrschüler" setzen und dann lustig retour fahren.
Rotzfrech behaupten der wäre draufgedonnert, neben einem lustigen Batzen Geld welches man einstriche, hätten die beiden andern schöne Gelegenheit was zu lernen. ;-)
Denn offenbar geht es nur mit Aua!
xgoedex
01.10.2005, 14:07 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
»Man müßte, sofern man solche privaten Fahrstunden mitkriegt, auf eben jenen Parkplatz fahren, sich vor den "Fahrschüler" setzen und dann lustig retour fahren.
Rotzfrech behaupten der wäre draufgedonnert, neben einem lustigen Batzen Geld welches man einstriche, hätten die beiden andern schöne Gelegenheit was zu lernen. ;-)«
Du bist dir aber schon im Klaren darüber, dass dies eine ganze Reihe von Straftatbeständen erfüllen würde? Da kann das "Aua" aber ganz schön zum Bumerang werden.
HansWerner
01.10.2005, 14:19 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
» wirklich "tragisch" an Deiner Frage ist doch, warum Du alle, die Dich sehen könnten, als "blöde" bezeichnest!«
Ich bezeichne nicht alle die mich sehen könnten als "blöde", sondern nur solche, die die Polizei (besser?) dann anrufen.
»Wenn der TE das Fahren ohne FS schon so lustig bagatellisieren möchte, wieso machst du überhaupt den Lappen?«
Es ist doch wohl ein Untersched, ob ich ohne Führerschein z.B. durch die Stadt rase, oder ob ich auf einem abgelegenen, leeren Parkplatz anfahren übe. Im ersten Fall stelle ich eine Gefahr dar, im zweiten ist ein Gefärdung nahezu ausgeschlossen.
Dass da rechtlich kein Unterschiedmacht ist, ist mir klar, aber deswegen die Polizei zu rufen ist doch wohl übertrieben. Und wenn die Polizei doch gerufen wird, könnte sie ruhig ein Auge zudrücken.
Ich habe schon von solchen Übungsfahrten gehört, indenen die Polizisten nur dazu aufgefordert haben dass zu lassen und nichts weiter unternommen haben.
Aber wie ich hier lese, scheint das nicht Standard zu sein. Und Führerschein-Sperre, Fahrverbot, Punkte, Bußgeld, ... Das ist mir eigentlich zu riskant.
»Kleiner Tipp: es gibt in Deutschland eine Menge Übungsplätze, die du nutzen kannst. Da läuft dann alles legal!«
Danke für den Tipp, daran hab ich auch schon gedacht. Das Problem bei den Verkehrsübungsplätzen ist aber, dass es dort (leider) keine ausreichenden Möglichkeiten für Total-Anfänger gibt, wo man z.B. nur mal anfahren üben kann. Ich habe ja überhaupt kein Gefühl für Gas, Kupplung, Bremse und Lenkung, und dann komm ich gleich in eine "anspruchsvolle" Strecke mit Ampeln, Vorfahrtsregeln, Steigungen, Kreisverkehr und Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Meint ihr das gebe Probleme? Ich will ja nicht gleich perfekt fahren, aber auch nicht gleich in der ersten Kurve in die Leitplanke. Hat jemand Erfahrungen mit Verkehrsübungsplätzen?
Blume87
01.10.2005, 16:10 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Ich habe auch vor der ersten Fahrstunde mit meiner Mutter zweimal auf dem Übungsplatz geübt. Meiner Meinung nach ist das für Anfänger genau richtig. Ich konnte auf dem Parkplatz immer ein langes Stück geradeaus fahren und ein Gefühl fürs Auto bekommen. Bei uns gilt auch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Und die anderen da sind ja auch alles noch Anfänger.
Viviane
01.10.2005, 16:15 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
hans werner: auch auf dem verkehrsübungsplatz gibt es "parkplätze" wo man z.b. anfahren üben kann. das vor der fs zumachen halte ich aber für schwachsinnig-deine mutter ist schließlich kein fahrlehrer,d a kann man sich ganz viele fehler angewöhnen.
xgoedex
01.10.2005, 16:50 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Fast alle Übungsplätze haben einen großen Platz, wo erstmal der Fahrerwechsel stattfindet und dann das Anfahren geübt werden kann, bevor man sich an die Straßen wagt.
»Und wenn die Polizei doch gerufen wird, könnte sie ruhig ein Auge zudrücken.
Ich habe schon von solchen Übungsfahrten gehört, indenen die Polizisten nur dazu aufgefordert haben dass zu lassen und nichts weiter unternommen haben. «
Kommt darauf an, ob es eigene Feststellung ist, oder ob jemand angerufen hat.
Die Polizei ist rechtlich verpflichtet, Straftaten zur Anzeige zu bringen. Genau genommen wäre das "Auge zudrücken" eine Strafvereitlung im Amt.
Und irgendwo muß man auch Grenzen ziehen. Jeder weiß eigentlich, dass es verboten ist. Und wenn es dann mit dem Anfahren auf dem Parkplatz schon ganz gut klappt, ist die Versuchung groß, auch mal eben eine Runde um den Block zu drehen, weil's ja eh nur Gewerbegebiet nach Feierabend mit wenig Fußgängern und Verkehr ist.
HansWerner
02.10.2005, 11:52 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Also ich werd dann wohl doch besser aufm Verkehrsübungsplatz üben, als auf nem normalen Parkplatz. Man weiß ja nie wie die Polizei bzw der Richter so drauf sind.
Verkehrsübungsplatz hat ja auch Vorteile: Mehr Platz, legal und man ist versichert.
Arne
02.10.2005, 17:29 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Moin,
ein bekannter Polizist meinte mal, daß Sonntags auf Parkplätzen und in Industriegebieten rumfahrende Autos die Polizei immer magisch anziehen ;-)
Ps2spieler
07.10.2005, 21:56 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Ich selber bin vor meiener Prüfung nie schwarz gefahren. Ok geht auch schlecht wohn in Kleinstadt aber kenn welche die sind raus auf die kaffer auf feldwege oder sogar auf öffentliche Straßen gefahren. Aber mit so was mag ich nichts zu tun haben lass auch keinen das mit meinem Auto amchen auch wenn das mein Kumpel wär und ich würde auf Beifahrersitz sitzen.
Mein Onkel hat nen großen Bauernhof der Mittlerweile nicht mehr im Betreib ist altesbedingt(der sit erheblich älter als meiene Mutter) der ist aber leider 75km weck. Der hat auf seinem Grundstück einen Privaten Schotterweg villeicht 500m lang da fahren zu üben mit seiener Genehmigung wäre Legal. Am besten ist wennn du jemand kennst der so was in der Art hat alles adnre würde ich abraten wegen 2,3 Fahrstunden die du dier vielleicht sparst sind vielleicht 50 Euro aber deswegen Anzeige aufs Spiel setzen Fahren ohne Fahrerlaubnis das Ksotet noch viel mehr Strafe und bist gesperrt für den Füherschein wie lang das kannn ich dir jetzt nciht sagen kommt wohl auch auf den einzelfall draf an.
Verkehrsübungsplatz gibt es keinen bei uns weit und breit das gibts glaub nur in Großstädten den Luxus. Aber wennn sowas in deiner Nähe gibt wäre das die beste alternative außer in Fahrschule zu üben.
durbanZA
07.10.2005, 23:38 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
wo wohnst Du denn? Gibt auch teilweise in kleineren Städten welche.
Ps2spieler
08.10.2005, 20:28 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
1. hab ich schon Führerschein ich brauch so was nimmer
aber so was gibt es bei uns leider nicht haben cica Donauwörth (wird dir sicher nix sagen) 20.000 Einwohner wenn da so was geben würde würd ich das wissen. Sind größte Stadt weit und breit erst so cica 45 km gibt es eine Stadt (Augsburg) die größer ist als unsere. Augsburg ist schon zimlich groß da könnte sowas geben. Aber das ist schon zu weit weck das sich lohnt mit zug oder so hinzufahren um üben zu können
durbanZA
08.10.2005, 23:01 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
klar kenn ich (sogar als Schleswig- Holsteiner) Donauwörth, und ich bin mir ziemlich sicher, daß es irgendwo ind er Nähe von Nördlingen einen gibt... hm... mag mich aber irren.
FLiszt
11.10.2005, 19:43 Uhr
zu: Auf Parkplatz fahren üben
Ps2spieler: der von Donauwoerth aus naechste Verkehrsuebungsplatz ist in Augsburg, direkt an der Ausfahrt Augsburg-Ost. Das ist uebrigens einer der modernsten und besten in Deutschland.
"Freies Fahren" fuer fuehrerscheinlose Fahranfaenger ist jeden Montag und Mittwoch von 18-22 Uhr.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Nötigenfalls herunterschalten
Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten
Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Überholen
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Halten und Parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte
Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?
Auf regen Fußgängerverkehr achten
Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten
Höchstparkdauer beachten
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