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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hero88
03.09.2005, 09:36 Uhr

Wann werden "promille Punkte" gelöscht ?

Hallo!!!
Vor kurzem geriet ich mit meinem PKW in eine Verkehrskontrolle. Leider hatte ich kurz vorher zwei Bier getrunken und hatte dann 0,7 Promille. (Normalerweise fahre ich nie unter Alkoholeinfluss... wirklich.)
Wie ich schon in diesem Forum herausfand erwarte mich 250€ Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte.
Nun meine Frage: Wie lange dauert es bis die 4 Punkte wieder gelöscht werden? 2,5 oder 10 Jahre?
Ist es nun eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit?
Leider hatte ich vorher schon 3 Punkte (vor 1,5 Jahren über eine rote Ampel gehren). Wie lange werden diese jetzt noch stehen bleiben.
Ich befürchte das es 10 Jahre dauere bis die Alkoholpunkte gelöscht werden. Darf ich mir jetzt gar nichts mehr erlauben? Nicht das es noch mehr als 10 Jahre dauert bis sie wieder gelöscht wird?
Bitte keine "Predigt". Ich weiß das es falsch war unter Alkoholeinfluss zu fahren und werde es auch nie wieder tun.

Vielen Dank im Voraus
Sascha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hero88
03.09.2005, 11:23 Uhr

zu: Wann werden "promille Punkte" gelöscht ?

Hallo Major König!
Danke für die schnelle Antwort. So ganz weiß ich leider jetzt aber auch nicht Bescheid.
Nach langer Suche habe ich herausgefunden, das die Punkte zwar nach 2 Jahren gelöscht werden (weil es eine Ordnungwidrigkeit war), aber die Eintragung für 10 Jahre in der Akte bleibt. Falls ich also noch mal so dumm bin und mit Alkohol fahre bin ich in den nächsten 10 Jahren Wiederholungstäter? Danach wieder Ersttäter?
Stimmt das soweit???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.09.2005, 13:45 Uhr

zu: Wann werden "promille Punkte" gelöscht ?

Ja, allerdings stimmen die 2 Jahre nur, falls keine anderen Punkte dazukommen, sonst werden sie erst gemeinsam mit den neuen punkten gelöscht, spätestens aber nach 5 Jahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hero88
04.09.2005, 09:07 Uhr

zu: Wann werden "promille Punkte" gelöscht ?

Hi!
Das mit den 10 Jahren Aufbewahrungsfrist hat sich nun doch nicht als wahr herausgestellt. Zumindest konnte ich nichts weiteres darüber finden.
Also, nach 2 bis 3 Jahren werden meine Punkte + Eintragungen nun gelöscht. (Falls nichts "dazwischen" kommt). Heißt das jetzt das ich nach ca. 3 Jahren wieder als Ersttäter behandelt werde falls ich wieder mit Alkohol erwischt werden würde ??? Keine Angst... ich werde diesen Fehler bestimmt nicht noch mal machen. Es ist nur zu meiner Beruhigung. Oder wird die Eintragung doch noch länger aufgehoben?
Vielen Dank für eure Antworten
Sascha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hero88
06.09.2005, 15:28 Uhr

zu: Wann werden "promille Punkte" gelöscht ?

Hallo!
Danke Jamesbond
Wann habe ich denn dann wieder eine reine Weste... Ersttäterstatus????? Vorausgesetzt ich sammle keine neuen Punkte. Kann mir da jemand mal eine genaue Auskunft geben? Wo wird das dann gespeichert wenn die Punkte verfallen sind?
Danke Sascha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hero88
08.09.2005, 16:22 Uhr

zu: Wann werden "promille Punkte" gelöscht ?

Nun weiß ich langsam gar nichts mehr. Ich habe einen Polizisten gefragt, der hat allerdings zu mir gesagt, das nach 2 Jahren (+ein paar Monate) nichts mehr nachvollzogen werden kann. Was ist denn nun richtig ????????????????????????????

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren