Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
29.08.2005, 20:30 Uhr

Lackschaden in der Probezeit

3 Tage vor Ende der Probezeit bin ich mit dem Dienstwagen meiner Zivildienststelle ausgeparkt(ich musste eine Patientin nach Hause fahren) und habe dabei den Wagen meiner Arbeitskollegin(die auch ein Stück weit in der Einfahrt stand) geschrammt, sodass jetzt ein Lackschaden entstanden ist.
Besteht die Gefahr einer Nachschulung/Punkte/Probezeitverlängerung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
29.08.2005, 21:29 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Führerschein is wohl weg...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.08.2005, 21:43 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

"Führerschein is wohl weg... "

Klar, du hast vergessen dass er noch ein Jahr Gefängnis bekommt!

So ein Blödsinn, es gibt HÖCHSTENS eine Geldbuße, mehr nicht. Und für alle Erbsenzähler unter euch: Geldbuße ist für mich das gleiche wie ein Ordnungsgeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2005, 00:18 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Wenn der beschädigte Wagen einer Arbeitskollegin gehört, dann wird diese wohl kaum die Polizei gerufen haben. Also wird der Fall auch nicht aktenkundig, also passiert auch nichts im Rahmen der Probezeit.

Mit den Meldungen an die Haftpflichtversicherung hat das nichts zu tun, da sich die Versicherung nicht um andere rechtliche Konsequenzen kümmert. Also der Versicherung den Schaden melden, dann ist die Sache erledigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
30.08.2005, 08:05 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

THX@Georg, das wollte ich wissen.
Heute werd ichs meiner Chefin beichten...

Gruß Simmel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
01.09.2005, 20:03 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Alles kein Problem, musste nen Zettel ausfüllen und keine weiteren Folgen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.09.2005, 22:12 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

stimmt, solang du der kollegin das gesagt hast.
hat sie vorher die polizei gerufen ists ne unfallflucht, dann siehts natürlich anders aus.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Kräftig Gas geben