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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dice
13.08.2005, 14:01 Uhr

Aufbau Seminar

Hallo zusammen !
Wäre sehr nett wenn mir evt jemand helfen könnte !

Ich habe letztes jahr meinen führerschein weg bekommen da ich 24 kmh(erlaubte schon abgezogen) innerorts zu schnell unterwegs war
und hatte eine fahrschule bekomm wo ich das Aufbau seminar machen muss...
Da ich es aber finanziell nicht konnte ist da raus nix geworden ...
Ist es egal wann man dieses Asf macht oder ist nun mein führerschein für immer weg?
Wie lange dauert sowas und wie teuer?
Dann bin ich einfachso gefahren :-/und gestern erwischt worden O:-)
Heisst dieses jetzt das mein führerschein für immer weg ist??Die Polizei sagte sie überlegen es sich noch mit der anzeige

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
13.08.2005, 18:18 Uhr

zu: Aufbau Seminar

Hast du bereits ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen, in dem das Aufbauseminar angeordnet wurde? Dort wird dir eine Frist zur Teilnahme gesetzt (ich weiß jetzt grad nicht wie lange, aber ein paar Monate wohl). U.U. kann die auch auf Anfrage verlängert werden, wenn z.B. vorher kein Seminar stattfindet.

Wenn du nicht teilnimmst in der Frist wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, oder du kannst freiwillig drauf verzichten (ist preiswerter). Wenn du den Führerschein wieder haben willst, musst du am Seminar teilnehmen und den Schein neu beantragen, das ist kein Problem. Erst wenn du den Schein für länger als 2 Jahre los warst, musst du die Prüfungen erneut ablegen.


Und wobei wurdest du gestern erwischt? Wurde dir die Fahrerlaubnis schon entzogen und du warst ohne Schein unterwegs oder gings da um eine andere Sache?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
13.08.2005, 18:59 Uhr

zu: Aufbau Seminar

Dein Führerschein war, ist und bleibt weg ! Die Nichtteilnahme am Aufbauseminar ergibt automatisch Entzug der Fahrerlaubnis. Deine zuständige Führerscheinbehörde hat dir dies in einem Schreiben bestimmt verklickert ! Nun bist du "ohne" gefahren und erwartest ein Strafverfahren. Die Fahrerlaubnis kannst du nach Ablauf der kommenden Sperrfrist neu beantragen. Wenn ein Zeitraum - seit dem Entzug - von 2 Jahren überschritten wird, steht vor der Wiedererteilung eine neue Theorie- und Praxisprüfung an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dice
17.08.2005, 13:22 Uhr

zu: Aufbau Seminar fahren ohne führerschein

Hallo :-/
Jetzt ist sache 2 passiert die Anzeige kam ins haus geflattert ...
Hatte mich eigentlich für seminar angemeldet kann ich das jetzt vergessen??
Was habe ich für eine strafe zu erwarten?
Ist er nun für immer weg:-(

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren