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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sephiroth
02.08.2005, 13:06 Uhr

Auffahrunfall in der Probezeit

Hallo,

ich hatte am Sonntagmorgen einen Unfall.
Ich hielt rechts an einem abgesenkten Bordstein an, um einen Kollegen aussteigen zu lassen.
Ich wollte dann in die Richtung zurück, aus der ich herkam.
Dazu sah ich links gegenüber auf der anderen Straßenseite eine Einfahrt, in der dies möglich gewesen wäre.
Ich blinke also links, schaue nach ob ein Auto kommt (was nicht der Fall war) und fahre los.
Als ich schon in der Mitte der Straße war rammte mich ein Fahrzeug am hinteren linken Teil des Autos.
Das Auto kam aus der Richtung, aus der ich ursprünglich gekommen war und war wohl auch etwas zu schnell dran.

Personenschäden sind nicht der Fall, bei meinem Auto (ein Corsa) ist wahrscheinlich die Radaufhängung oder die Achse kaputt, die Werkstatt meinte eine Reparatur würde ca. 2000-3000 € kosten.
Beim anderen Wagen (ein Benz) fehlt augenscheinlich nicht viel, die Front war nur etwas eingedrückt, er konnte auch weiterfahren.

Ich bin noch in der Probezeit, die Polizei hat mich auch nicht verwarnt.
Musste auch Alkoholtest machen, hatte aber 0,00 Promille.

Jetzt geht es mir nur darum, was mich ungefähr zu erwarten hat.
Aus meiner Sicht ist er schuld, der Unfallgegner behauptet aber dass ich voll schuld bin.

Dazu meinte mein Ansprechpartner in der Versicherung, dass eine Nachschulung wohl nicht stattfinden wird, was ich aber nicht so ganz glauben kann.

Evtl. kann mir hier jemand dazu helfen.

Gruß!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
02.08.2005, 14:15 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

Warum stellst du das hier rein Linksfahrer??
Mach ein eigenes Thema auf für deinen Beitrag.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
02.08.2005, 15:19 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

du hast schuld, da du den verkehr hinter dir nicht richtig beobachtet hast.. ist doch eindeutig oda ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 16:36 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

Vom Himmel gefallen ist der andere Pkw sicherlich nicht.
Ich frage mich, wie man behaupten kann, dass der andere zu schnell war, wenn man doch vorher gar keinen Pkw gesehen hat?!

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OwiG:
Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 2 Punkte, 60 Euro + Gebühren.
Das dürfte auch Nachschulung bedeuten.

Oder:
(wenn man das Wenden mal unter den Tisch fallen läßt, was eigentlich nicht ganz korrekt wäre)

§ 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG:
Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall. Keine Punkte, 35,- Euro, keine Nachschulung.

Mußt du wohl abwarten was kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 19:49 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

@ Heuschrecke

Ich kann mir auch ne Frikadelle ans Knie nageln und so lange drehen, bis UKW kommt.

Klar... kann alles so sein. Die Wege Gottes sind unergründlich und es gibt demnach auch recht außergewöhnliche Verkehrssituationen.

Wenn die Stelle denn tatsächlich so sein sollte, wie du sie beschreibst, dann wäre selbstverständlich auch die Frage zu berücksichtigen, ob denn der Fahrzeugführer des auffahrenden Pkw seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation angepaßt hat, wie es vor einer solchen Kurve (unabhängig von der zul. Höchstgeschw.) erforderlich gewesen wäre.

Es mag sogar durchaus sein, dass der auffahrende Pkw zu schnell war. Dies ist in der Regel aber nur schwerlich nachzuweisen und schlecht zu behaupten, wenn man erst sagt, dass man zuvor keinen gesehen hat.
Selbst die Geschwindigkeitsschätzung eines neutralen Zeugen ist da nur sehr bedingt aussagefähig. Da hilft meistens nur ein Gutachter, der anhand von Unfallspuren die Geschw. errechnen kann. Wenn also keine hohen Schäden vorhanden sind, die auf eine entspr. hohe Geschw. schließen lassen oder eine entspr. lange Brems-/Blockierspur, dann ist man in einer solchen Situation meistens der Dumme.

»Die Frage, ob der andere den Unfall hätte vermeiden können ist doch hier noch gar nicht geklärt.«

Das wäre auch eher Sache des Gerichts.
Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei vor Ort ist erstmal nur maßgeblich, wer durch sein Verhalten zur Unfallverursachung beigetragen haben könnte. Sofern keine Anzeichen für eine überhöhte oder nicht angepaßte Geschw. des anderen vorhanden sind, bleibt derjenige, der in den fließenden Verkehr einfährt, bzw. wendet, der Hauptunfallverursacher.
Sehr viele Unfallverursacher versuchen jede Gelegenheit zu nutzen, um irgendwie die Schuld wenigstens ein bißchen auf den anderen abzuwälzen. Nach dem Motto: "Herr Polizist, lassen sie den doch mal pusten, vielleicht hat der ja was getrunken." Oder eben die Standardaussage: "Der war ja viel zu schnell".

Es bleibt aber immer noch jedem freigestellt, das Verwarngeld / Bußgeld zu akzeptieren oder abzulehnen. Wenn man der Meinung ist, ungerecht behandelt worden zu sein, steht einem auf diesem Wege immer noch der Rechtsweg offen.
Nur mit der Begründung: "ich hab geguckt und da war keiner" und dann "der war ja zu schnell" wird man in aller Regel nicht sehr weit kommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 20:38 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

Völlig richtig.
100%ig eindeutig ist selten was. Im Grunde muß man die Unfallörtlichkeit und -situation sehen, um die Sitiuation rechtlich richtig würdigen zu können. Genaue Ferndiagnosen sind da nicht möglich.

"Oda" man muß den Sachverhalt schon sehr genau schildern und darstellen, warum man den anderen nicht gesehen haben kann ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
03.08.2005, 00:23 Uhr

zu: Auffahrunfall in der Probezeit

Was mir noch gerade siedendheiß einfällt:
Wenn es eine unübersichtliche Stelle gewesen wäre (Kurve, etc.), dann hätte Sephiroth dort erst recht nicht wenden dürfen, weil dies die besonderen Sorgfaltspflichten beim Wenden, Abbiegen, Rückwärtsfahren gem. § 9 ebenso beinhalten. Es darf eben dabei nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Er/Sie hätte sich dann an einer solchen Stelle zügig in den fließenden Verkehr einordnen müssen und stattdessen an einer geeigneteren Stelle wenden können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

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Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Übermüdung

Durch bestimmte Medikamente

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

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Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen