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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shiva chandra
01.08.2005, 19:54 Uhr

sandgestrahlte scheiben

huhu,

bei einer verkehrskontrolle wurden meine beiden hinteren seitenscheiben bemängelt. diese sind zum einen mit schwarzer folie getönt und sind jeweils mit einen ca. 15 cm hohen sandgestrahlten drachenkopf verschönert. anscheinend ist es nicht erlaubt die scheiben mit sandgestrahlten motiven zu verschönern. (die stabilität des glases sei dann nicht wohl nicht mehr gewährleistet). habe aber schon viele autos gesehen die sandgestrahlte motive auf ihren scheiben hatten. meine frage ist nun in welchem § und im welchen gesetz ist das so vorgeschrieben? stimmt das überhaupt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 17:17 Uhr

zu: sandgestrahlte scheiben

»diese sind zum einen mit schwarzer folie getönt und sind jeweils mit einen ca. 15 cm hohen sandgestrahlten drachenkopf verschönert. anscheinend ist es nicht erlaubt die scheiben mit sandgestrahlten motiven zu verschönern«

Na ja, der Gesetzgeber spricht bei solchen Sachen meistens lieber von "Verändern" und "Veränderung".
Das mit dem "Verschönern" halte ich doch sehr für Ansichts- bzw. Geschmackssache.
Häng dir doch lieber einen schönen Rembrandt oder van Gogh von innen an die hintere Seitenscheibe. Dazu solltest du aber keine Nägel in die Scheibe kloppen, sonst hättest du wieder das gleiche Problem mit der erloschenen Bauartgenehmigung, bzw. die ganze Scheibe wäre dann sprichwörtlich "erloschen".

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