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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tropfen
28.07.2005, 20:30 Uhr

3 wichtige Fragen!!!

1. Frage!

Es gibt ja solche Extraschulungen (ähnlich wie Nachschulungen) in dem man die Probezeit um 1 Jahr verkürzen kann. Kann man diese auch noch machen wenn man schon in der verlängerten Probezeit ist?


2. Frage!

Ab wieviel Punkte bekommt man endgültig seinen Führerschein entzogen (in der Probezeit)?


3. Frage!

Wenn man in der Probezeit ein 3. schweres Delikt begeht, muss man seinen Führerschein ja mindestens 3 Monate abgeben. Bekommt man den danach ohne Probleme wieder zurück oder muss man noch zum "Idiotentest"? Wenn man den dann nicht schaffen würde, bekommt man auch seinen Führerschein nicht zurück richtig!?
(ok sind inzwischen 4 Fragen)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2005, 20:40 Uhr

zu: 3 wichtige Fragen!!!

zu 1. Ja, das FSF ist auch in der verlängerten Probezeit möglich, d.h. Verkürzung von 4 auf 3 Jahre.

zu 2. Es gibt während der Probezeit keine spezielle Punktegrenze, d.h. auch hier wäre die Fahrerlaubnis spätestens bei 18 Punkten weg. Allerdings wird sie ja unabhängig von der erreichten Punktezahl schon beim dritten relvanten Verstoß entzogen, wie du ja schon geschrieben hast.

3. Wird nach Ablauf der Sperrfrist mit der neu erteilten Fahrerlaubnis innerhalb der Restprobezeit erneut ein relevanter Verstoß begangen, dann MUSS die Behörde eine MPU anordnen. Sie KANN aber auch schon im Rahmen ihres Ermessensspielraumes vorher eine MPU anordnen, wenn Zweifel an der Geeignetheit des Fahrers bestehen.

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28.07.2005, 21:53 Uhr

zu: 3 wichtige Fragen!!!

Zu 3. Nochmal!

Also bekommt man nach den 3. schweren Delikt mind. 3 Monate Fahrerlaubnisentzug. Und es muss nicht sein das man nach Ablauf der 3 Monate gleich eine MPU machen muss,oder!?
Wohl erst wenn man so zu sagen ein 4. Delikt begeht!? Will nur nochmal sicher gehen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coolsmaus
29.07.2005, 11:11 Uhr

zu: 3 wichtige Fragen!!!

zu. 3.

Begeht man 3 schwere Delikte,muss man den Führerschein nicht nur abgeben, sondern der wird "entzogen"!!!! (Also der ist weg und wird vernichtet)
Man kann/darf ihn erst nach einer Sperrfrist von 3 Monaten wieder beantragen, d.h. nochmal alles von vorne, wie beim Ersterwerb des Führerscheins.

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29.07.2005, 19:24 Uhr

zu: 3 wichtige Fragen!!!

Waaaaas!?

Also bekommt man erst eine Sperrfrist und dann muss man den Führerschein nochmal komplett neu machen?
Hab von jemand anders gehört das man den danach wieder bekommt und nicht nochmal komplett neu machen muss. Was ist nun richtig?
Ich hoffe es kann mir jemand eine ausführliche Antwort zu allem hier schreiben! Also auch ab wann man die erste MPU machen muss!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.07.2005, 19:44 Uhr

zu: 3 wichtige Fragen!!!

Jetzt lass dich mal nicht durch falsche Informationen verrückt machen. Es ist so, wie schon oben beschrieben: Beim dritten relevanten Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens 3 Monate. Um die Fahrerlaubnis nach Ende der Sperrfrist neu erteilt zu bekommen, ist weder eine Ausbildung noch eine Prüfung notwendig.

Wird danach innerhalb der Restprobezeit ein erneuter Verstoß (also der 4.) begangen, ist auf jeden Fall eine MPU fällig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tropfen
29.07.2005, 19:51 Uhr

zu: 3 wichtige Fragen!!!

Danke...auf so eine Antwort hatte ich gehofft! :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

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Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

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