Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcov
26.07.2005, 23:47 Uhr

Rote Ampel mit Fahrrad

Hallo,

bin vor kurzem mit meinem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren. Gestern habe ich Post bekommen 88 EURO und ein Punkt. Ich bin mit meinem Führerschein noch in der Probezeit, muss ich jetzt so ein Seminar machen?
Normalerweise wäre es ja ein A Delikt, allerdings habe ich es nicht mit dem Auto beganngen (und auch nur einen statt drei Punkte dafür bekommen).
Danke für eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
27.07.2005, 00:26 Uhr

zu: Rote Ampel mit Fahrrad

Ja, es handelt sich immer noch um einen A-Verstoß. Für die Probezeit keine Wirkung haben nur Verstöße mit Bußgeldern bis maximal 35 €.
Also musst du trotzdem zur Nachschulung.

Mit dem Pkw hätte dich der Verstoß übrigens ca 150 € gekostet und neben 4 Punkten auch einen Monat Fahrverbot beschert. Dir wird nämlich ein Verstoß von > 1 Sekunde Rot vorgeworfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcov
28.07.2005, 19:22 Uhr

zu: Rote Ampel mit Fahrrad

oh nein, den Bescheid bekomme ich dann wohl erst nachdem ich das Bußgeld bezahlt habe. Mal ne andere Frage, wieso werden eigentlich 20 EURO Gebühren berechnet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wanci
01.08.2005, 20:52 Uhr

zu: Rote Ampel mit Fahrrad

Moment mal, soll das jetzt heißen, dass wen ich mit dem Rad über eine rote Ampel fahre, das Auswirkungen auf die Probezeit meines Führerscheins hat???

Dann sollte ich meine Radfahrpraxis mal überdenken...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
01.08.2005, 21:11 Uhr

zu: Rote Ampel mit Fahrrad

nein da bist du vogelfrei und darfst tun was du willst. und nach der probezeit können die dir sowieso garnix mehr dann kannst auch mit dem auto fahren wie du willst stinkbesoffen und viel zu schnell
ne mal im ernst ja es hat auswirkungen ist ja die gleiche strassenverkehrsordnung und betrunken und auffällig darf man meines wissens auch nicht fahrrad fahren ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben