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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- die Unfallstelle absichern
- den Verletzten Hilfe leisten
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte
Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?
Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist
Auf ein Fahrzeug mit Überbreite
Auf ein Gefahrgutfahrzeug
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