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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rom87
07.07.2005, 18:47 Uhr

zu geringer abstand :(((

hi leuts,

hab meinen Führerschein jetzt knapp ein halbes Jahr und wurde auf der Autobahn erwischt mit zu geringem Abstand zum Vordermann.
Ich fuhr 124 kmh, das heißt der richtige Abstand wäre 62 m gewesen. Ich bin aber nur ca. 28 m vom Vorausfahrenden entfernt gewesen.

Jetzt kam ein Fahrerermittlungsbrief an ( Auto auf Vatter zugelassen).
Was erwartet mich?
Hat es Sinn den Verstoß zu begründen?

Danke für Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
07.07.2005, 19:47 Uhr

zu: zu geringer abstand :(((

"Ich denke nicht, denn es dürfte kaum stichhaltige Argumente geben, warum man den Sicherheitsabstand unterschreiten musste. "

Wie wäre es z. B. mit:

Das Auto ist direkt vor mich gezogen, und ich wollte keine Vollbremsung riskieren, um innerhalb kürzester Zeit wieder den richtigen Sicherheitsabstand zu bekommen, sondern langsam bremsen?

Ist mir schon oft genug passiert. Ich sehe dann keine Schuld bei mir!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rom87
07.07.2005, 19:49 Uhr

zu: zu geringer abstand :(((

ich hab grad mal nachgeguckt.
Laut Bußgeldkatalog kostet mich das genau 40 €.
Außerdem gehört das zu Katalog B.

Heißt das, ich komm mit nem blauen Auge davon , muss 40€ bezahlen und nicht zum Aufbauseminar (weil ja für Katalog B zwei Verstöße notwendig sind)? Oder muss ich doch die 250€ blechen *angst*

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
07.07.2005, 20:18 Uhr

zu: zu geringer abstand :(((

»Wie wäre es z. B. mit:

Das Auto ist direkt vor mich gezogen, und ich wollte keine Vollbremsung riskieren, um innerhalb kürzester Zeit wieder den richtigen Sicherheitsabstand zu bekommen, sondern langsam bremsen?«


Klappt meistens nicht, weil diese Möglichkeit im Allgemeinen berücksichtigt wird (Filmen mit Überblick über längere Strecke, keine Momentaufnahme). D.h. es ist für gewöhnlich nachprüfbar, ob diese Angabe stimmt. Denn diese Ausrede wäre die naheliegendste und ist so zu sagen die Standardausrede.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
07.07.2005, 21:53 Uhr

zu: zu geringer abstand :(((

@xgoedex

Hast Recht. Meine Aussage bezog sich eigentlich auch nicht darauf, eine Ausrede vorzuschlagen, sondern ich wollte diese (falsche) Aussage widerlegen:

"Ich denke nicht, denn es dürfte kaum stichhaltige Argumente geben, warum man den Sicherheitsabstand unterschreiten musste. "

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
08.07.2005, 10:07 Uhr

zu: zu geringer abstand :(((

Hallo Heuschrecke, hallo ihr alle,

ich glaube, ihr redet eigentlich alle vom selbem, nur kommt das nicht so deutlich raus.

Natürlich gibt es kaum stichhaltige Argumente, warum man den Sicherheitsabstand nicht einhält. Und einen Verstoß beispielsweise zu begründen mit "ich habe das getan, weil alle anderen es so machen" oder "ich hatte es eilig, denn ich musste jemanden zum Arzt fahren/mein Kind aus dem Kindergarten abholen/etc.", kann man sich schenken. Es sei denn, man möchte ins Märchenbuch der bearbeitenden Behörde (die 100 dümmsten Ausreden des Monats) mitaufgenommen werden.

Wenn aber tatsächlich unmittelbar vor dem Blitzen jemand in meinen Sicherheitsabstand reinrutscht und ich mit Rücksicht auf meinen Hintermann nicht furchtbar in die Eisen steige, sondern z.B. nur den Fuß vom Gas nehme, dann würde ich das auch genauso begründen. Obs Sinn macht: Wer weiß.

Ergo: Wenn es sich um eine ernsthafte (und tatsächlich so stattgefundene) Begründung handelt, warum nicht! Ansonsten empfehle ich dir, rom87: Lass es! Stuss müssen sich die Bearbeiter der Schreiben genug gefallen lassen.

Und an Heuschrecke: Ruhig, Brauner!!
Wir haben dich doch alle lieb! :-)

steffi (37)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.07.2005, 22:26 Uhr

Konsequenzen für den Verstoß

Übrigens gibt es zusätzlich zu den 40 Euro noch 25,60 Gebühren, einen Punkt, Anordnung des Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?

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