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Bußgeld, Punkte, Probezeit
nellocat
02.07.2005, 15:39 Uhr
Fahrerflucht? Schäden nicht in gleicher Höhe. geht das?
Hallo,
mir wird Fahrerflucht vorgeworfen. Ganz kurz der Sachverhalt: Ich wurde in einer Parklücke von einem Fahrzeug zugeparkt. Da ich gleich aus dem Auto heraus merkte, dass ich dort unmöglich alleine rauskommen konnte, hupte ich einen Herrn heran, den ich bat, mich auszuweisen. Dies tat er, behauptete aber, er hätte vorher schon "gehört", dass ich gegen das Fahrzeug gefahren wäre. (Anm.: er hat wahrscheinlich meinen zu der Zeit defekten Keilriemen gehört, der ziemlich eklige Geräusche beim Starten des Wagens von sich gab.) Ich stieg aus, um mich zu vergewissern. An dem anderen Fahrzeug war auch eine relativ grosse Schramme, auf der sich allerdings angetrocknete Lehmreste und Grassoden befanden. Daher war ich sicher, nicht der Verursacher gewesen zu sein. Ich hatte auch gar nicht erst versucht, auszuparken, sondern hatte ja sofort Hilfe gesucht. Mittlerweile wurde der Herr ziemlich barsch und bedrohte mich, so dass ich wegfuhr, da ich sicher war, nichts gemacht zu haben. Grober Fehler, denn jetzt habe ich einen Riesenärger.
Meine Frage: An meinem Fahrzeug hat die Polizei eine Schramme gefunden (aus einem älteren Schaden, jedoch soll diese "frisch" gewesen sein). Meine Schramme ist in der Höhe 54,5 cm und ca. 40 cm. lang, dabei 8 - 9 mm breit, also nicht mal einen cm.
Die Schäden am anderen Fahrzeug wurden wie folgt benannt: 3 verschiedene Schrammen von 2, 17 und 18 cm länge. Diese sind in einer gemessenen Höhe von 46, 56 und 60 cm.
Natürlich läuft das auch über meinen Anwalt, aber würde vorab gerne wissen, ob jemand da Erfahrung hat: Kann mein Schaden einen derartigen Schaden verursacht haben? Die Schrammen sind ja überhaupt nicht übereinstimmend von der Höhe her. Ebenso von der Länge. Müsste es nicht eher dann umgekehrt sein... ich eine kurze Schramme, der andere die Schlimmere. Die Autos standen ebenerdig parallel zueinander. Selbst wenn ich mehrmals zurück und vorgesetzt hätte (hab ich ja gar nicht), hätte ich dann doch immer die gleiche Stelle treffen müssen und nicht drei verschiedene Höhen, zumal ich in diesen Höhen keine Kratzer habe, bzw. die 60 cm. meine Plastikummantelung gar nicht mehr betreffen.
Ach so, bei mir ist nur die Plastikumrandung zerkratzt (3er BMW) Die ist so "ausgestellt", dass man mit dem Lack parallel gar nichts berühren kann.
Wer kann mir hierzu etwas sagen?
nellocat
03.07.2005, 12:30 Uhr
an ursprung...
bei dem älteren ca. 2 Jahre alten Schaden ist mir jemand von hinten seitlich reingefahren. Der Unfall wurde von der Polizei damals aufgenommen.
Als nach dem mir nun jetzt vorgeworfenen "Unfall" die Polizei kam, hat diese erst mal mit einem Papiertaschentuch ganz normalen Strassenstaub abgewischt und danach erst den Kratzer gefunden. An dem gegnerischen Wagen befanden sich auf einem Kratzer größere angetrocknete Erdstücke und Grassoden. Diese waren bei mir nicht vorhanden, auch nicht in Rückständen/Resten (z.B. von mir abgekratzt). Hätte ich ihn geschrammt, hätte ich diese doch eigentlich abkratzen müssen, oder?
Aber das wichtigste für mich: Obwohl wir unmittelbar nebeneinander ebenerdig parallel standen, hat er 3 verschiedene Kratzer in unterschiedlichen Höhen und keine dieser Höhen passt mit meiner Kratzerhöhe überein...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?
Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen
Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen
Auf nachfolgenden Verkehr achten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?
Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
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