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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

An der Haltlinie
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung
Es muss nicht angehalten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
- seine Geschwindigkeit beibehalten
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