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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind
Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen
Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte
Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Einbahnstraße
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Abbiegen verboten
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