Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
22.06.2005, 17:21 Uhr

zu: Metallpfeiler aus der Verankerung gerissen und abgehauen

Ein fehlender Hinweise auf das Aussageverweigerungsrecht hätte höchstens die Folge, dass alle bereits von dir gemachten Aussagen nicht verwertbar wären. Da die Sachlage aber ziemlich eindeutig ist, und du nicht geschrieben hast, ob du überhaupt was ausgesagt hast, bringt das wahrscheinlich nichts.

Die Polizei muss der Anzeige zunächst mal nachgehen. Eine Unfallflucht setzt aber Vorsatz voraus, wenn du also glaubwürdig machen kannst, den Unfall nicht bemerkt zu haben, kannst du auch nicht wegen der Unfallflucht bestraft werden.

Da dir eine Straftat vorgeworfen wird, solltest du mal über den Gang zum Anwalt nachdenken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
24.06.2005, 10:34 Uhr

Verurteilung wegen Unfallflucht ist wahrscheinlich

Auf dich kommt eine Verurteilung wegen Unfallflucht zu.

Bei der Beurteilung, ob du den Schaden bemerkt haben kannst wird davon ausgegangen, ob ein Autofahrer, der mit der vorgeschriebenen Sorgfalt unterwegs wäre, den Unfall bemerkt hätte. Also Radio nur leise an und sich auf Geräusche von außen konzentriert.

Wenn Zeugen den Unfall bemerkt haben, wird diese Frage mit ziemlicher Sicherheit bejaht werden, das heißt, mit den notwendigen Umsicht hättest du den Unfall bemerkt. Wenn dein Radio zu laut war kann dir dadurch sogar noch ein strafverschärfender Vorsatz angehängt werden.

Ein mehrmonatiges Fahrverbot erwartet dich auf jeden Fall, die Dauer hängt auch von der Aussage der Zeugen ab. Wenn die Aussagen, du hättest nach dem Unfall noch mal gezögert und zur Unfallstelle geschaut oder du bist gar ausgestiegen und danach erst losgefahren,wird sich das wiederum strafverschärfend auswirken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
24.06.2005, 10:43 Uhr

zu: Metallpfeiler aus der Verankerung gerissen und abgehauen

wenn man auch nur leicht gegen son metallpfeiler fährt, hat man doch auch entsprechende schäden (kratzer oder mehr...) am auto...

hast du da überhaupt schonma nachgeguckt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
24.06.2005, 12:44 Uhr

zu: Metallpfeiler aus der Verankerung gerissen und abgehauen

Nur zwei kleine Kratzer? Dann kann das aber kein sehr solider Metallpfeiler gewesen sein *g*

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen in diese Straße einfahren