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Bußgeld, Punkte, Probezeit
DSW
08.06.2005, 12:12 Uhr
Verzögerungstaktik
Hallo,
bin am 17.03. außerhalb geschl. Ortschaft geblitzt worden. Zulässig waren 50, bin 75 km gefahren. das Auto ist auf meinen Mann zugelassen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Es kam dann erst heute ein Anhörungsborgen an mich adressiert. Kann ich einfach sagen, dass ich diesen Bogen nicht erhalten habe??? Am Freitag den 17.06. wäre das doch dann verjährt, oder? Wie kann ich am besten die nächsten 10 Tage hinauszögern? Glaube ich antworte einfach nicht, der Brief ist ja nicht per Einschreiben verschickt worden! Man hört ja dauernd was bei der Post alles verloren geht! Glaubt ihr ich komme damit durch?
DaRealAd
08.06.2005, 13:00 Uhr
zu: Verzögerungstaktik
Natürlich kannst du sagen, dass du den Bogen nicht erhalten hast. Durch die Versendung des Anhörungsbogens an dich wurde allerdings die Verjährung unterbrochen und beginnt neu zu laufen.
Du wirst dann wohl einen Bußgeldbescheid bekommen, auch wenn du dich nicht dazu äußerst. Natürlich kannst du dagegen Widerspruch einlegen, allerdings wohl ohne große Erfolgsaussichten.
DSW
08.06.2005, 13:23 Uhr
zu: Verzögerungstaktik
Schaaade, dann muss ich den Punkt wohl in Kauf nehmen. Dumm ist nur, dass meine "alten" Punkte jetzt verjährt wären wenn kein neuer dazu gekommen wäre, heul!!!! Irgendwie macht Auto fahren gar keinen Spaß mehr, dauernd muss man schauen, dass man ja nicht 5 km zu schnell fährt. Totaler Überwachungsstaat ist das! Wenn das innerorts wäre würde ich das ja verstehen, aber auf einer geraden gut ausgebauten Straße... Na ja, dann hab' ich halt insgesamt 4 Punkte und fahre demnächst wohl besser mit dem Fahhrad *g*
Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Tag noch wünscht
DSW
durbanZA
08.06.2005, 13:36 Uhr
zu: Verzögerungstaktik
"Irgendwie macht Auto fahren gar keinen Spaß mehr, dauernd muss man schauen, dass man ja nicht 5 km zu schnell fährt. Totaler Überwachungsstaat ist das! "
Also für 5 km/h zu schnell kriegst Du aber noch lange keinen Punkt!!
In anderen Ländern sieht das übrigens noch ganz anders aus! Bei einigen unserer Nachbarn gehen die Nußgelder für Überschreitungen ab 11 km/h schon in den dreistelligen Bereich!
xgoedex
08.06.2005, 13:48 Uhr
zu: Verzögerungstaktik
»Bei einigen unserer Nachbarn gehen die Nußgelder für Überschreitungen ab 11 km/h schon in den dreistelligen Bereich!«
Pro Nuss? Und wie machen die das bei den Verkehrsteilnehmerinnen? ;-))
Talinka
08.06.2005, 17:04 Uhr
zu: Verzögerungstaktik
@ DSW:
Ich gehöre ja normalerweise hier nicht zu den Moralaposteln, aber das bist du selbst schuld... Und in dem Punkt muss ich durbanZA Recht geben: Wegen 5 km/h zu viel kriegt man noch keine Punkte... Da wird man in den meisten Fällen nicht mal geblitzt... Du musst schon mehr als 30 (oder warens 25?) km/h außerorts zu viel gehabt haben, um einen Punkt zu kassieren. Wahrscheinlich warens laut Tacho bei dir sogar noch mehr, da die Dinger ja die Angewohnheit haben, so ca. 5 km/h vorzugehen. Du müsstest also laut Tacho minimum 36 km/h (oder 31? Gabs da nicht ne Änderung?) zu viel draufgehabt haben. Und das passiert nicht mehr aus Versehen.
Also nicht meckern, sondern zahlen und Punkt in Kauf nehmen.
Damit das jetzt nicht falsch verstanden wird: Ich bin selber kein Engel und fahre auch gern über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, aber ich beschwer mich dann auch nicht, wenn sie mich erwischen ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?
Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen
Lediglich einmal vor dem Abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?
Lkw
Pkw
Motorräder
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
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