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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corsa-Fahrer
02.06.2005, 11:09 Uhr

Polizeikontrolle

Hallo ich bins mal wieder seit langer Zeit!

Letzte Woche fuhren mein Kumpel und ich bei uns im Ort auf das Schulgeländ weil wir uns dort treffen wollten... VOr dem Schulhof ist ein Schild: "VErbot für Faghrzeuge aller Art"
Ich also mit meinem Corsa und er mit Polo kurz hingefahren und wir standen dort keine 2 Minuten schon kamen Zivilpolisten angefahren und kontrollierten sein und mein Auto...
- bei mir haben sie nichts gefunden ( haben auch nicht wirklich geguckt...)
- bei ihm aber Unterbodenbeleuchtung, Blitzer vorne drin, Auspuff zu laut usw....)

Nun meine Frage, darf man denn auf so einem vermeindlichen "Privatgelände" Autos kontrollieren....
Darf man seine UBB nicht trotzdem dranhaben, weil das Auto stand ja nur....

Ihm drohen jetzt Punkte Bußgeld und Nachschulung....

Bitte um eure Antworten!!!

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02.06.2005, 11:16 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Wenn die UBB als "Ausstiegshilfe" oä. eingetragen ist und so geschaltet ist, dass sie nur bei ausgeschaltetem Motor an ist, ist alles iO wenn ich das richtig sehe. Wenn die jedoch garnicht eingetragen ist, hat dein Kollege verloren.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
02.06.2005, 23:28 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Offensichtlich war das Schulgelände ja nicht abgesperrt, sonst wärt ihr ja auch nicht drauf gekommen, ergo zählt das zum öffentlichen Verkehrsraum.

Sobald ein Fzg sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet fällt es halt unter die Bedingungen der StVZO und StVO, egal ob es fährt oder steht.

Das wär ja ne super Ausrede, die Polizei hält einen an weil irgend ne Lampe nicht geht, man könnte ja dann Antworten, jetzt stünde ja das Auto also braucht das Ding auch nicht gehen ;-)

Oder glaubtet ihr die Polizei würde sich im Gegensatz zu euch an das Schild halten müssen und dürfte nicht auf das Gelände?

Verbucht das mal unter wertvollen Erfahrungen, im doppelten Sinne.

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04.06.2005, 19:28 Uhr

zu: Polizeikontrolle

Ich verstehe nicht, warum sich laufend leute darüber aufregen, dass sie mit nicht eingetragenen Teilen und solchem Kram erwischt werden.

Man kriegt hier fast alles eingetragen, solange es vernünftig gemacht ist.

Christian

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden