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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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30.05.2005, 09:13 Uhr

Wiederholt zu schnell

Hallo ich bin im Februar schoneinmal 1 Monat gelaufen weil ich auf der Autobahn 49 zu schnell war, und bin jetzt wieder geblitzt worden, mit 60 zu schnell (wahrscheinlich lern ichs nie). Weis jemand wie das strafmaß sich verschärft weil es ja eine wiederholungstat ist, oder ob der normale Bußgeldkatalog gilt??? Waren auch 2 verschiedene Bundesländer. Vielen Dank im vorraus

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30.05.2005, 13:11 Uhr

zu: Wiederholt zu schnell

D.h. es gilt obwohl es innerhalb von nem halben jahr zwei beträchtliche Überschreitungen waren der normale Katalog keine härteren Strafen. Dann bin ich beruhigt, 8 Punkte reichen fürs erste.

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30.05.2005, 13:37 Uhr

zu: Wiederholt zu schnell

Noch ne Frage, an der Stelle war 80km/h, und ich bin eben 140km/h gefahren, das Schild stand aber nicht direkt an der Straße, sondern da ist eine Doppelleitplanke, dann kommt ein Fahrradweg, und dann stand da erst das schild, und das ganze noch in ner langgezogenen rechtskurve, dürfen die das? Bzw. wenn da n Radfahrer gefahren is, und ich nen Zeugen dafür hab gilt das dann nicht???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Übermüdung

Zu hohe Geschwindigkeit

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren