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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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21.04.2005, 08:42 Uhr

Unfall in Probezeit (mit Personenschaden), brauche hilfe!!!

Hallo zusammen,

habe da ein sehr großes Problem. Und zwar habe ich gestern einen Unfall gebaut. Habe auf unserer Hauptstraße vor einem Becker geparkt (auf einem regulären Parkplatz). Jetzt wollte ich wieder in den fließenden Verkehr, jedoch habe ich das anfahrende Auto hinter mir nicht gesehen. Habe den berühmten Schulterblick gemacht, sowie in den Seitenspiegel geschaut, jedoch trotzdem nicht gesehen. Die Folge war ein crash....

Die andere Fahrerin hatte in diesem Moment ein 6-7 jähriges Kind hinten sitzen das durch den lauten Knall natürlich erschreckt wurde. Das Kind hat aber keine Verletzungen sowie die Fahrerin auch nicht. Dann kam die Polizei die alles Fotografiert und aufgenommen hat. Nachdem alles mit den Personalien geklärt war, erklärten Sie mir das: Eigentlich ich nur 35 Euro bezahlen müsste. Aber da Sie nicht wissen ob das Kind nun wirklich etwas hat, vlt. ein Bußgeldverfahren auf mich zu kommen würde, also mehr als 35 Euro.
Am Abend habe ich dann nochmal die Fahrerin angerufen und habe mich erkundigt ob es der kleinen gut geht. Dem Kind ging es gut, jedoch hat die Fahrerin jetzt plötzlich ein stechen im Halz.

Meine Frage, zufällig kenne ich die andere Fahrerin und könnte mich mit ihr so einigen das Sie in den Polizeibericht schreibt, das kein Personenschaden verursacht wurde, würde das was bringen... und was erwartet mich wenn der Unfall mit Personenschaden ausgeht, bitte helft mir, weiß absolut nicht mehr weiter.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw vorlassen