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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Jura
19.04.2005, 21:06 Uhr
21 km/h zu schnell - Zweifel
Hallo liebes Fahrtipps-Forum. Habe mich lange nicht mehr hier gemeldet, jetzt habe ich ein kleines Problem, bei dem ich hoffe, ein paar Antworten zu bekommen..
Folgendes - ich fuhr vor genau einem Monat auf der A9 Berlin-München in eine feste (ich Idiot hätte mich vor der Reise informieren sollen) Radarfalle rein.
Erlaubt waren 100km/h (beim Kreuz vor Gera), l der netten Verkehrsbehörde nach soll ich 121 km/h (mit abgezogener Toleranz) sein!
Wenn man von der Tatsache absieht, dass es fast 12 Uhr nachts an einem Samstag war und die Strasse komplett (!) leer gefegt, außer ab und zu ein paar Autos, und ich es doch ziemlich krass finde, bei solche Verkehrsverhältnissen überhaupt so konsequent zu blitzen, stand auf meinem Tacho zu dem Zeitpunkt nicht mehr als 120km/h! Abgezogene Toleranz und Tachungenauigkeit ergeben nach meiner Rechnung noch gerade mal 110km/h, aber kann ich das auch beweisen...
Zusätzlich ist noch die Tatsache, dass das Auto auf meinen Vater angemeldet ist, und natürlich er den Brief gekriegt hat. Da es einen Punkt geben würde, will ich natürlich vermeiden, es auf mein Konto zu beladen, da ich noch ein paar Monate in der Probezeit stecke.
Ich (bzw. mein Vater) fühle mich sehr versucht, dagegen einen Einspruch einzulegen, da ich stark vermute, dass falsch gemessen wurde. (mies nur dass das ein fester Blitzer ist, hoffe das erschwert die Sache nicht).
Meint ihr, das wäre empfehlenswert? Ich fühle mich nur leicht verarscht, da auf meinem Tacho sicher nicht mehr über 120kmh stand... Was für Chancen hätte dann mein Vater? Besteht das Risiko, dass Sie dann am Foto erkennen, dass er das nicht war oder wird alles nur schriftlich gemacht?
Noch eine Kleinigkeit: Komisch ist, dass in dem Brief ein Zeuge angegeben wurde, der ganz in der Nähe dort wohnt. Anscheinend hat mich einer dabei gesehen wie ich geblitzt wurde. Aber was soll das bitte für einen Zweck haben, der Zeuge??? Das Foto ist da, wozu brauchen die denn Zeugen?
durbanZA
20.04.2005, 00:20 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Also.. der angegebene Zeuge wird der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes sein.
Schon mal der Gedanke gekommen, daß der Tacho defekt (oder geeicht) sein könnte?
Die Richtigkeit des Photos lässt sich von einem Sachverständigen prüfen.
Normalerweise gucken die, wenn es um Punkte geht, schon auf das Photo, wenn Du Deinem Vater sehr ähnlich siehst, könnte das klappen.
Mal zu der Uhrzeit: Du weißt nicht, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung dort aufgestellt ist: VIelleicht ist der Fahrbahnuntergrund dort nicht griffig oder aus anderen Gründen besteht auch bei geringer Verkehrsdichte erhöhte Unfallgefahr. Alle Menschen rechtfertigen immer mit einer leeren Straße das Überschreiten der Geschwindigkeit, obwohl die wenigsten aller Tempolimits auf deutschen Straßen wegen der Verkehrsdichte aufgestellt sind.
Jura
20.04.2005, 07:10 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Hi! Danke für die Antworten.
Ich würd dafür Verständnis zeigen, wenn es wirklich gute Gründe hätte, vielleicht kennt einer dieses Kreuz. Das ist auch der Grund für die Begrenzung: Ein Kreuz, wo eben zwei Autobahnen zusammenkommen, und bei der entsprechenden Verkehrsdichte könnte ichs verstehen, dass man da lieber besser bisschen abbremst, wenn man sieht wie schwachsinnig manche bei sowas reagieren (keine Ahnung von Reißverschluß, scheren ohne zu blinken vor einem rein, selbst bei durchgezogener Linie und noch 2km Platz, alles schon erlebt)...
Aber in meinem Fall, ganz ehrlich...
Das Auto ist zwar relativ neu, aber das letzte mal, als ich geblitzt wurde, stand auf meinem Tacho 70km/h in der Stadt und gezählt wurde von der Polizei 66km/h. Also müsst er doch ein bisschen vorgehen... Doch da hab ich es wenigstens eingesehen, da es tatsaächlich in der Stadt war, und ich wieder bisschen Idiotentum gezeigt habe, auf einer Straße in München, wo die ständig blitzen, Gas zu geben. War leider auch wieder unbewußt aber ich will mich da auch nicht rausreden. hab damals natürlich brav gezahlt wie so viele andere.
Zu der Sache an sich. Lohnt es sich vielleicht, für meinen Vater zu behaupten, er wäre das nicht auf dem Foto? Dann müssten die doch erstmal den Richtigen finden, und dann könnte man doch durch die Verjährung etwas erreichen? Bis die den Richtigen rausfinden, könnte wirklich Zeit vergehen, ich wohne knapp 300km weit weg von ihm...
Außerdem hab ich mal was davon gehört, dass man theoretisch bei solch knappen Werten (21km/h, ich bräucht nur 1kmh weniger) theoretisch sich doch was erreichen lässt, hab sogar da irgendwas im Fernsehen gesehen. Stimmt das denn?
][
20.04.2005, 13:11 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Heuschrecke:
Das Problem sind wahrscheinlich eventuell vermeidbare Kosten fürs Aufbauseminar, Probezeitverlängerung und zusätzliche 40 (!) Euro Gebühren, die alleine fürs Zustellen der Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar anfallen.
@Jura:
Wenn ich nichts überlesen habe, hat dein Vater Foto und Bescheid vorliegen. Wenn er momentan einen Punkt verkraften kann, einfach mal bezahlen. Ist in dem Fall ja ne Kleinigkeit. Sind momentan doch gute Vorraussetzungen. Wenn doch nochmal was kommt weil dein Vater nicht auf dem Foto ist, kannst du dir immernoch was überlegen. Wenn du Einspruch einlegst und er abgewiesen wird hast du dir den Punkt und alle Konsequenzen damit gesichert...
Christian
durbanZA
20.04.2005, 13:37 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Jura, wenn Dein Vater sagt, er sei nicht gefahren, dauert es nicht lange, bis sie auf die Idee kommen, daß es der Sohn gewesen sein könnte.
Vielleicht gibt es noch andere Gründe für die Begrenzung in Höhe dieses AB- Kreuzes, woher willst Du das wissen?
Unebende Fahrbahn, glatter Belag, Lärmschutz...
Jura
20.04.2005, 14:30 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Also @heuschrecke
Ich will nicht wissen, wie du hier rumheulen würdest, wenn du mal in so eine Messung kommst. Dein Beispiel war leider auch ein Stück weit daneben gegriffen. Also, wenn du ein Problem hier hast, dann lies doch in Zukunft ganz einfach nicht in meinen Threads rum.
Ich fahre wirklich sehr viel, und kann definitiv sagen, dass die Fahrbahnverhältnisse da sehr gut sind, und es in einem großen Umkreis weit und breit auch keine Einwohner gibt, die durch den Lärm belästigt werden könnten. Es hat sich bereits rumgesprochen, dass dies pure Staatsabzockerei ist (hab mich im Net schon informiert, viele kennen diese Anlage). Die Begrenzung ist nur dann begründet, wenn dichtes Aufkommen ist.
Also meint ihr doch, dass es sich kaum lohnt, Einspruch einzulegen? Ich werde das sicher machen, wenn es doch auf mich abfallen sollte, weil dann sollen die Chancen ja doch ganz gut stehen. Beweisen lassen wird es sich wohl sicher nicht, dass ich die angegebe Geschwindigkeit nicht gefahren bin. Bräuchte man einen Fahrtenschreiber wie bei LKWs :)
Aber habt ihr nie von diesen Fällen gehört, wo bei knappen Messungen man doch eine gewisse Chance hat? Z.B. berufstätige die mit 31km/h geblitzt wurden kriegten keinen Führerscheinentzug etc.?
][
20.04.2005, 14:42 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
>berufstätige die mit 31km/h geblitzt wurden kriegten keinen Führerscheinentzug etc.? <
Hat mit Berufstätig nichts zu tun - ein Fahrverbot muss schon existenzbedrohend sein, damit davon abgesehen wird. Glaub mir - mein Vater ist damit gerade zugange.
>Also meint ihr doch, dass es sich kaum lohnt, Einspruch einzulegen? Ich werde das sicher machen, wenn es doch auf mich abfallen sollte, weil dann sollen die Chancen ja doch ganz gut stehen. Beweisen lassen wird es sich wohl sicher nicht, dass ich die angegebe Geschwindigkeit nicht gefahren bin. Bräuchte man einen Fahrtenschreiber wie bei LKWs :)<
Hast du meinen vorigen Beitrag gelesen? Warum machst du es nicht einfach so?
Jura
20.04.2005, 15:37 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
@Angry Ja, hast eigentlich Recht. Bevor ich noch mehr riskiere, zahl ich liebe die 60euro und krieg dafür keine Punkte (nur mein Vater, der hat aber eh ein blankes Konto).
Auch wenn ich eben doch denke, dass ich das Geld zu Unrecht zahlen muss. Aber wahrscheinlich sagen das auch die anderen 90% die geblitzt werden..
Der Staat hat halt nunmal zu wenig Geld und da kommen Autofahrer gerade recht, denen kann man ja ordentlich in die Tasche greifen... Dass es gerade ein km/h über der Grenze liegt, bei dem man Punkte kassiert, ist wirklich Riesenpech.
][
20.04.2005, 15:41 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Betrachte es als Lehrgeld. Hab auch schon nen paarmal welches gezahlt.
Irgendwann passt man besser auf.
][
20.04.2005, 18:20 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
>@ angry angel
>>Irgendwann passt man besser auf.<<
du auch? *gg*<
Ja, ich auch. Habe seit Januar 04 keine Fanpost mehr bekommen.
][
20.04.2005, 18:23 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Als sie mich im Dezember am Kreuz Kaiserberg fotografiert haben ist das Foto nämlich scheinbar nichts geworden. War wohl zu verwischt :D
Gut so, hätte mir sonst ne Bahncard kaufen müssen.
Jura
20.04.2005, 19:48 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Anwalt würd sich wohl für die Sache nicht mehr lohnen, hab mir schon allgemein Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung gemacht, aber das hat ja jetzt erstmal Zeit.
Der Anwalt würde doch die 60Euro mindestens wieder einnehmen, da zahl ich sie lieber gleich an den Staat.
Was den Zeugen betrifft, ist auch eine kleine Kuriosität an sich. Ich hab nämlich, als ich geblitzt worden bin, fest angenommen dass mich der Blitzer nicht mehr erwischt hat, er war noch praktisch über meinem Kopf zu sehen, als es geblitzt hat, ich war mir felsenfest sicher, dass er das Kennzeichen nicht mehr erfasst hat. Was ich mir immer noch fast unmöglich vorstelle, ein paar Zentimeter weiter hätte ich es nicht mehr gesehen, da schon mein Autodach da anfing. Auf dem Foto ist übrigens auch nur mein Gesicht zu erkennen und keine Spur von einem Kennzeichen!!
Jetzt meine kleine Vermutung: Irgendein "Hilfspolizist" oder sonst was war noch hinter mit (da war tatsächlich noch jemand hinter mir, soweit ich mich erinnern kann), hat mein Kennzeichen notiert, und das der zuständigen Stelle mit der Uhrzeit übergeben, diese Stelle musste noch nur das Puzzle zusammensetzen und hatte nun mein Kennzeichen. Ist das so dann überhaupt noch verwertbar?? Dieser "Hilfspolizist" wäre dann vielleicht auch der genannte Zeuge in dem Brief. Was haltet ihr von der Geschichte??
Jura
20.04.2005, 21:22 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Hehe, ob das eine wahre Begebenheit ist, wirklich keine Ahnung. Vielleicht hat dieser Zeuge erkannt, dass mein Kennzeichen nicht fotografiert werden konnte, und wollte ein bisschen Geld in die Staatskasse reintreiben lassen, vielleicht gefiel ihm einfach was an meinem Auto nicht, wer weiss das schon, warum Menschen so einen Quatsch machen, die meisten wohl aus Langeweile...
Aber kann sowas vorkommen, dass die einem nur das Foto mit dem Gesicht schicken, aber tatsächlich es in Vollaufnahme besitzen, dann müssten Sie also alles andere ausgeschnitten haben, das ist doch unnützige Arbeit??
Jura
20.04.2005, 21:57 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Eben, also verhärtet sich der Verdacht, dass die dort nicht mal mein Kennzeichen fotografiert haben. Ich kann das doch aufforden lassen, dieses Beweisstück nachzusenden.
Woher will denn der Zeuge wissen, dass es um punkt die Uhrzeit passiert ist? Wer will denn das beweisen dass da nicht noch ein Auto war, dass da reingefahren ist.. Klar die haben nur das Foto von mir, trotzdem: Das bewegt sich doch alles auf dünnem Eis! Um das klar zu beweisen, brauchen Sie meiner Meinung nach das komplette Foto mit meinem Kennzeichen!
Reisschuessel
21.04.2005, 08:32 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Meine Güte...
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach würde ich an Deiner Stelle zwei Dinge tun:
1. Nachprüfen, ob auf dem Foto Dein Kennzeichen zu erkennen ist.
2.a. Wenn ja, dann einige Dich mit Deinem Vater und dann bezahl' den Sch... einfach kommentarlos. Vorteil: Wenn die Herren Staatsdiener innerhalb ihrer Frist einen Geldeingang sehen, stellen sie meiner Erfahrung nach keine weiteren Fragen mehr.
2.b. Wenn nicht, dann erhebe Einspruch. Wenn ich Deine Infos hier richtig gedeutet habe, steht ja die vermeintliche "Zeugenaussage" auf recht wackeligen Füßen, d.h. Du hast eine reelle Chance, mit Deinem Einspruch durchzukommen.
Das mit dem zusätzichen Abzug, weil Du Deinen Führerschein dringend brauchst, kannst Du mal fix vergessen - habe es vor ein paar Jahren auch mal probiert (sogar mit Bescheinigung meines Arbeitgebers & Rechtsanwalt) und der Erfolg war gleich Null, obwohl es auch nur um einen lächerlichen km/h ging.
@Heuschrecke
Warum man mitten in der Nacht auf einer menschenleeren Autobahn mit 100 dahinschleichen muß, wird auch mir ein ewiges Rätsel bleiben - meine Devise muß aber trotzdem leider heißen: "Die Grenze liegt da, wo die 'Punkteränge' anfangen." Letztendlich liegt die Verantwortung für die von Dir gefahrene Geschwindigkeit alleine bei Dir - derjenige, der irgendwelche Schilder aufstellt, wird sie Dir mit Sicherheit nicht abnehmen...
Gruß - RS
Jura
21.04.2005, 08:48 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
@heuschrecke Dein Beispiel war deshalb daneben gegriffen, weil ich insofern keine Bonbons erschnorren wollte bzw. ein paar km/h.
Man könnt das Beispiel eher weitergehen, wenn dir das so gefällt: Der Ladenhüter VERSPRICHT einem die Bonbons, wenn man so und soviel kauft, gibt sie aber nicht raus. Genauso wie der Staat, der verspricht, von dem Geld in die Verkehrssicherheit zu inverstieren etc. Aber was dabei in Wirklichkeit rauskommt, hört man ja täglich in den Nachrichten. Gelder werden oft zu ganz anderen Zwecken ausgegeben oder noch eher verschleudert und in schlechte Technologien rausgeworfen usw. Wir müssen praktisch für die Sache haften, die die Leute verbocken.
Ich rege mich eben ganz besonders deswegen auch, weil ich solche Blitzer schon oft genug gesehen habe, die tatsächlich auf menschenleeren Autobahnen ein Auto hinter Absperrungen abstellen und 90% der Autofahrer blitzen lassen, die zufällig vorbeifahren. Das nennt sich keine Vorbeugung mehr gegen die "gefährlichen Raser", das ist eher Abzockerei. Und nicht der Schilderaufsteller befieht das, auch nicht die die Radarfalle aufbauen sondern die von ganz oben.. Und die sehen natürlich keine andere Chance, an Kohle zu kommen.
Ich denke, mein Vater sollte erstmal das ganze Foto anfordern, wenn dann tatsächlich das Nummernschild zu sehen ist, nagut, dann werd ich das erstmal abhaken. Wenn nicht, haben die nunmal nichts in der Hand. Wie wollen die uns dann verurteilen?
][
21.04.2005, 08:58 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
>Ich denke, mein Vater sollte erstmal das ganze Foto anfordern, wenn dann tatsächlich das Nummernschild zu sehen ist, nagut, dann werd ich das erstmal abhaken.<
Das muss dann aber wirklich dein Vater machen, alles andere wäre höchst unclever.
Jura
21.04.2005, 09:30 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
@Angel danke für den Tipp, ich hätte im Traum nicht daran gedacht ;) Ne da pass ich schon auf, dass nur ich ihm die Tipps gebe, was macht man dann nur mit diesem Bescheid? Die wollen ja ein paar Kreuze, z.b. ob er es zugibt und ob er der Fahrer ist. Soll er das erstmal dann gar nicht zurückschicken, und einen eigenen Brief mit der Bitte des ganzen Fotos erstellen oder sind diese Kreuze für die wichtig?
Michael (Wien)
21.04.2005, 11:53 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
»Du fährst ein paar km/h zu viel und einige andere gönnen sich mal ein oder zwei Bonbons. Da wird niemand ernstlich geschädigt.«
Nein, aber wenn ich Bonbons klaue, füge ich jemand anderem (hier: dem Ladenbesitzer) direkten Schaden zu, er hat schließlich dafür auch was bezahlen müssen, lagert sie in seinem Geschäft etc.
Wenn ich auf einer leeren Autobahn 120 statt 100 fahre, tue ich grundsätzlich niemandem was, da wird nicht nur niemand ernstlich geschädigt sondern überhaupt nicht.
Abgesehen davon kann ich die Bonbons ja auch ohne großen finanziellen Aufwand rechtmäßig erwerben. Auch insofern hinkt der Vergleich.
lG, Mike
][
21.04.2005, 12:00 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
>Abgesehen davon kann ich die Bonbons ja auch ohne großen finanziellen Aufwand rechtmäßig erwerben. Auch insofern hinkt der Vergleich<
Achso - ich dachte das wäre anders.
Wenn ich mich blitzen lasse kaufe ich die Erlaubnis schneller als die anderen zu sein und wenn sie mich nicht erwischen klau ich mir die Erlaubnis dazu einfach.
Du verwirrst mich.
xgoedex
21.04.2005, 12:24 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
@ Jura
Du kannst davon ausgehen, dass auf dem Orginalfoto auch das Kennzeichen drauf ist. Es ist in letzter Zeit so üblich, dass nur ein Ausschnitt von dem Kopf des Fahrers zu sehen ist und nicht mehr das Gesamtbild. Oft ist auch noch ein kleiner Fotoausschnitt vom Kennzeichen zusätzlich abgebildet.
Da braucht auch nichts ausgeschnitten werden, zumindest nicht mit Schere und Papier, denn wozu gibt es fortschrittliche Computersoftware? Also alles kein Thema.
Der Beifahrerplatz (bzw. andere Mitinsassen) darf auf dem zugeschickten Foto sowieso nicht zu sehen sein, aus datenschutzrechtlichen Gründen weil dein Recht auf informationelle Selbsbestimmung gewahrt bleiben mußt. Was wäre denn zum Beispiel, wenn deine Frau oder Freundin den Brief von der Polizei aufmacht und auf dem Foto ist neben dir im Auto eine andere Frau zu sehen? Dann könntest du dich wahrscheinlich warm anziehen.
Außerdem: Wenn der Sachbearbeiter der Busgeldstelle als Zeuge dienen soll, dann nicht deshalb, weil er nachts auf der Autobahn auf den Starenkasten aufpaßt oder als Hilfspolizist hinterherfährt und sich Kennzeichen notiert, sondern deswegen, weil er die Messdaten des Blitzgerätes auswertet und deren Richtigkeit bezeugen kann, falls dieses angezweifelt würde (Zugehörigkeit Foto/gemessene Geschwindigkeit, Uhrzeit/Datum, Eichgültigkeit, Einhaltung von Toleranzwerten, etc.)
][
21.04.2005, 12:32 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
>Der Beifahrerplatz (bzw. andere Mitinsassen) darf auf dem zugeschickten Foto sowieso nicht zu sehen sein, aus datenschutzrechtlichen Gründen weil dein Recht auf informationelle Selbsbestimmung gewahrt bleiben mußt. Was wäre denn zum Beispiel, wenn deine Frau oder Freundin den Brief von der Polizei aufmacht und auf dem Foto ist neben dir im Auto eine andere Frau zu sehen? Dann könntest du dich wahrscheinlich warm anziehen.<
Und was machen die, wenn der Kopf der Beifahrerin sich gerade woanders befindet? Wird dann noch mehr ausgeschnitten? Weil es nicht jugendfrei ist oder wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung?
xgoedex
21.04.2005, 13:06 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Na ja, dann würde man auf dem Foto zumindest nicht das Gesicht der Beifahrerin sehen. Dennoch eine sehr verfängliche Situation.
Da Autofahrer ja mindestens 18 Jahre alt sein müssen, wäre der Jugendschutz wohl eher zu vernachlässigen. Ich denke aber trotzdem, dass entsprechend ausgeschnitten wird.
Jedenfalls darf man wohl davon ausgehen, dass solche Fotos bei den Sachbearbeitern der entspr. Dienststellen gerne herumgezeigt werden und für große Erheiterung sorgen. Das ein oder andere Bild soll ja auch schonmal im Internet wieder aufgetaucht sein :-)
so wie hier:
http://members.chello.at/wetza1/radar.htm
Jura
21.04.2005, 13:57 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Natürlich, wenn das mit dem Widerspruch so einfach wäre. Wenn eh schon fast jeder einen Widerspruch bei dem Ding einlegt, dann werden die so eine Ausrede mit meinem Tacho gar nicht erst abkaufen. Der Widerspruch ist nur da, weil es gesetzlich eben so vorgeschrieben ist. Die würde sich das Ganze gerne auch sparen.
Und ob ich da noch was erreichen kann, von wegen einer Änderung bezweifle ich auch sehr stark. Denn wie schon erwähnt, glaube ich, dass das ein Gerät ist, wo das Geld ordentlich reinfliessen kann. Wie sonst sollten sie sich das alles bezahlen lassen? Glaubst du wirklich, die stellen es irgendwo auf, wo es ganz ersichtlich ist und jeder seine Geschwindigkeit einhält? Woher sollen die dann die Kohle nehmen? Es wird wirklich nur noch Ausnahmne, dass diese Leute die Fallen dort aufstellen, wo es wirklich einen sehr guten Grund gibt. Die besten sind für mich Schule, Kindergärten, oder wegen Lärms. Da wäre es angebrachter... Genauso auch Rotlicht. Ebenso ist das eine Dreistigkeit, wie diese Geräte in letzter Zeit in immer mehr alltäglichen Gegenständen versteckt werden, wie Mülltonnen etc.
Das Einzige, wo ich mich vielleicht in diesem Fall zu Unrecht rausreden will, ist das dieser eine Punkt nicht auf mein Konto geht. Ich hätte es auch so hingenommen, wenn ich tatsächlich 1. meine Geschwindigkeit überschritten hätte, und 2. es gerechtfertigt wäre, weil ich z.B. jemand gefährdet hätte. Ich lass mich nunmal nicht gerne verarschen, und ich glaube nicht dass du das in meinem Fall einfach so hingenommen hättest. Sag was du willst, auch 60Euro sind eine Menge Kohle.
][
21.04.2005, 14:03 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Verglichen mit den Kosten die ein durchschnittlicher PKW im Jahr produziert sind 60€ ein Witz. Sorry.
Das habe ich gerade an Steuern für mein 12V Auto bezahlt.
Jura
21.04.2005, 14:38 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Ja verglichen dazu ist das tatsächlich eine Tankfüllung.. Aber umsonst würde ich diese 60Euro trotzdem ungern raushauen..
Naja nun bin ich wohl auf mich allein gestellt, wie ich das jetzt fortsetze. Ihr habt mir auf jeden Fall echt gute Tipps gegeben, und ich hätte mir soviele Antworten gar nicht erwartet. Danke euch dafür.
Und an heuschrecke: Keine Sorge, sollte da tatsächlich etwas aufgehoben werden, dann werde ich hier niemanden hinterher fluchen, ist ja nett dass es welche gibt, mit denen man diskutieren kann ;)
Jura
21.04.2005, 21:59 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Auch wenn ich nicht geblitzt werde, dann bestimmte Mitmenschen von mir, bei denen es mir nicht egal wäre.
Es ist eine ziemlich große Einschränkung, mit dieser Gewschwindigkeit fahren zu müssen. Besonders wenn man vorher schon lange unterwegs war, da entstehen nur Müdigkeiten. Genauso wie diese Schwachsinnsidee mit 130km/h überall. Wenn das durchkommt, kann ich gleich sagen, dass ein paar mehr auf der Autobahn ihr Leben lassen, weil sie einfach einpennen. Vielleicht zu hoch gegriffen meint ihr, ich bin mir da aber sicher.
Ständig Grenzen gesetzt zu bekommen, schränkt einem die Freiheit stark ein. Nun gut, dann werd ich halt meine Sache durch eine Hintertür versuchen zu lösen und ein paar gesetze für mich nutzen...
Aber sagt ihr mir nicht, dass ihr immer eure Geschwindigkeit einhaltet. Wenn ihr in so einer großstadt wie ich wohnt, wisst Ihr wie ungeduldig manche Leute werden, wenn man seine 50km/h auf dem Tacho hält.. genauso wie ich, so ist es nunmal in vielen Straßen.
][
22.04.2005, 18:47 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Sorry, aber wenn du in einem Oberklassefahrzeug im dunkeln, bei wenig Verkehr und schnurgerader BAB längere Zeit 100 fährt wird man erst unkonzentriert und dann pennt man wahrscheinlich (das kann ich nicht sagen, da mir da die Erfahrung fehlt) wirklich ein.
FLiszt
22.04.2005, 21:23 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Ich glaub mit "einpennen" war nicht die konkrete Gefahr des Einschlafens gemeint, sondern eher die Konzentrationsmaengel die bei "Langeweile" oder "Unterforderung" auftreten.
Ich meine dass wohl jeder seine "persoenliche Reisegeschwindigkeit" hat, abhaengend von
- der Strecke
- dem Fahrzeug
- Verfassung und Stimmung des Fahrers
- Dauer der Fahrt
Dabei verstehe ich unter der "persoenlichen Reisegeschwindigkeit" den Fahrzustand, wo sich der Fahrer einfach am wohlsten fuehlt, wo der Mix aus all den Eindruecken, Taetigkeiten und Gefuehlen die der Fahrer durchlebt einfach stimmt.
Wenn ein Fahrer sich auf einer Strecke laengere Zeit in seiner "persoenlichen Reisegeschwindigkeit" bewegen kann, kommt er in einen "Flow" (Fluss), in dem er keine Fehler mehr macht.
Das Fahren wird in diesem "Flow" zu einer Art Meditation, und der Fahrer wird zu einem Propheten der 5 Sekunden in die Zukunft schauen kann.
Wenn dieser Fluss gestoert wird - sei es durch unnoetige Beschraenkungen oder Autobahnspurblockierer, sei es durch Draengler oder Idioten, sei es meinetwegen durch das Handy - dann neigt der Fahrer zu Fehlern und es wird gefaehrlich.
Gruesse,
FLiszt
][
23.04.2005, 11:33 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
>Vor allem wo soll dass enden? Was, wenn Du später auf eine gut ausgebaute Bundesstraße mit maximal 100km/h kommst? Fährst dann auch einfach mit 150km/h weiter, um nicht einzuschlafen? <
150 fahre ich nur selten auf der Landstraße. Das kannst du jetzt interpretieren wie du willst.
][
23.04.2005, 11:36 Uhr
Nachtrag
Flizst, habe deinen Beitrag gerade irgendwie überlesen, aber das ist genau das, was ich meinte. Wenn wenig Verkehr ist kann man als halbwegs geübter Fahrer eine Strecke wie Kleve - Berlin mit einem Schnitt jenseits der 180 und ohne Pause (ausser Tanken) fahren ohne zu ermüden.
Und das Argument mit der Landstraße ist sowieso quatsch, da Landstraßen nicht 2-spurig ewig lange geradeaus gehen.
Jura
24.04.2005, 21:55 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Kein Mensch wird auf einer Strecke, wie Berlin München, seinen ganzen Weg auf der Bundesstraße zurücklegen. Nichtmal LKW-Mautpreller.
Es ist einfach oft unnötig, sowas zu veranlassen. Ebenso die ganze Diskussion unnötig, allgemein Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn einzuführen. Es haben Statistiken gezeiget, dass im Ausland solch eine Einführung rein gar nichts gebracht hat.
Und du kannst es so oft sagen wie du willst, dass man da für den allgemeinen Straßenverkehr nicht geeignet wäre, die meisten die soviel fahren, fahren nun wirklich nicht aus Spass, sondern aus beruflichen Gründen, und diese wollen auch mal wieder nach Hause kommen zu Ihrer Familie. Sie können sich da nicht lange Pausen leisten, besonders nicht, wenn der Chef drängt. Und du wirst diese Leute nicht aufhalten können, deswegen ist es allein aus dieser Hinsicht schon intelligenter, deren Freiheit nicht unnötig einzuschränken und ihren Weg fahren zu lassen.
Jura
26.04.2005, 09:19 Uhr
zu: 21 km/h zu schnell - Zweifel
Weil ich kaum glaube, dass sie für einen den Finger krumm machen, wofür sie nicht verpflichtet wären.
Lieber baut man zusätzliche Schilder, als wenn welche fehlen, und man dafür beschuldigt wird, wenn mangels eines Schildes einer in den Baum rast...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte
Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?
Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden
Für alle nachfolgenden Fahrzeuge
Nur für Sie
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte
Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?
Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden
Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden
Die Ladung könnte beschädigt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Sofort bremsen und bremsbereit bleiben
Einfach weiterfahren
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