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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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12.04.2005, 22:10 Uhr

Kosten Aufbauseminar

Bin 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit an einer Ampel in Frankfurt wegen 0,3 sek rotlicht fotografiert worden :-).

Nach hin und her, auch mit Anwalt, steht mir eine Nachschulung, alias "Aufbauseminar" ins Haus.

Hier auf der Fahrtipps.de Seite hab ich so ein Richtmaß für Fahrschulhonorar zwischen 200 und 250 € gelesen.

Bei uns im Saarland gibt es ne Koordination von Nachschulungen. Die "nette" Frau will gerne 200 € Anzahlung plus 150-200 €, wie sie anscheinend gerade gelaunt ist.

Das Geld geht laut aussage der Frau voll an die Fahrschule, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Darüber hinaus, kann ich nicht zu jedem Termin erscheinen, da ich einen auf je 1 Monat befristeten Arbeitsvertrag habe, wobei ich den Urlaub erst nach dem abgearbeiteten monat nehmen kann.

Somit droht mir beim Fernbleiben der Arbeitsstelle der Arbeitsplatzverlust. Ausserdem fehlt mir das Geld, was ich brauche.


Ist dieser Preis "normal" für eine "normale" Nachschulung?!
Ist das die Regel, dass man sich bei einer "Koordinierungseinrichtung", in meinem Fall eine Familie, anmeldet?!!

Fragen über Fragen, ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen.

Vielen Dank & Grüße

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14.04.2005, 10:59 Uhr

zu: Kosten Aufbauseminar

Ich hab mal ne generelle Frage zum Aufbauseminar.
Sollte eigentlich einen Bescheid bekommen,es wurde aber bis jetzt nur ein Bußgeldbescheid geschickt.Warte jetzt schon ca. einen Monat auf das andere. Gibt es da auch so etwas wie eine 3monatige Frist?
Bitte um antwort.
liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- als Erster abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Ich selbst

Das Motorrad

Keiner