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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.04.2005, 01:29 Uhr

zu: Was passiert nun ?

Nach der Rechtsprechung ist ein Absehen vom Fahrverbot im "Tausch" mit einer höheren Geldbuße zwar prinzipiell möglich, aber gerade nicht in den Fällen, in denen schon zuvor eine Zuwiderhandlug begangen wurde oder sogar ein Fahrverbot verhängt wurde. Da der letzte Verstoß nun schon die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit ist, kommt ein Absehen vom Fahrverbot hier wohl kaum in Betracht.

Mit dem Argument "Ich bin auf das Auto angewiesen" wird sich wohl kein Amtsrichter überzeugen lassen, es sei denn, ein Fahrverbot wäre für dich absolut existenzbedrohend.

...wahrscheinlich 30-40km/h innerorts zu schnell
Das ist aber ein große Spanne, bei der noch die Tachoabweichung zu berücksichtigen und die Toleranz abzuziehen ist. Also erst mal den Bußgeldbescheid abwarten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

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