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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
29.03.2005, 17:37 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

wenn das nicht in österreich war, wo das Augenmaß eines Polizisten für eine Strafe ausreicht, und sie dich wirklich nicht gefilmt haben, brauchst du nichts befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.03.2005, 17:40 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

wenn das nicht in österreich war, wo das Augenmaß eines Polizisten für eine Strafe ausreicht, und sie dich wirklich nicht gefilmt haben, brauchst du nichts befürchten.

Das ist Unsinn. Auch in Deutschland können Geschwindigkeitsverstöße durch Hinterfahren festgestellt werden. Ich weiß das, weil ich selbst schon davon betroffen war ;-)

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29.03.2005, 18:01 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

höö? ergibt der satz keinen sinn oder ergibt der satz keinen sinn? *gg*

Hmmm, vielleicht du noch mal langsam lesen meinen Satz, dann hoffentlich klar werden. Satz ergeben auf jeden Fall Sinn. Und ist auch geschrieben in korrekte Deutsch, wie fast alle Beiträge von mich.

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29.03.2005, 18:24 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

Ach, Schatzerl, hast mich tatsächlich bei einem Rechtschrubfähler erwischt. Dafür darfst du mir mal über den Hintern fahren, äh .., mir hinterherfahren.

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29.03.2005, 21:53 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

@ ursprüngin:
*harrharr* darf ich das wirklich? :->

Logisch! Oder glaubst du, ich mache leere Versprechungen?

@ bimmler2005:

Du wirst dich wohl kaum rausreden können, wenn zwei Autobahnpolizisten, die mit solchen Sachen Erfahrung haben, dich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung anhalten. Deine Mitfahrer als Zeugen zu benennen, wird wohl nicht viel bringen. Mal ehrlich: Haben alle 3 Mitfahrer permanent auf deinen Tacho gesehen? Das nimmt dir ja keiner ab.

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30.03.2005, 16:11 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

Nachfahrmessungen ohne Video sind immer heikel.
In NRW werden 15% abgezogen. Hat ein Bekannter neulich noch erfahren als er bei Düsseldorf in einer Baustelle von einem Zivilwagen ohne Messanlagen gestoppt wurde.

Allerdings macht es nach Erfahrung mehrer Forumsmitglieder immer Sinn, diese anzufechten, da der Tacho durch den Reifenfaktor bereits einen Tag nach der Eichung nicht mehr 100%ig genau ist.

Wobei ich eh nicht verstehe, wie man sich von so nem lahmen Opel Omega stoppen lassen kann wenn man nicht gerade mit der letzten Gurke unterwegs ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jimmy_18
31.03.2005, 23:51 Uhr

zu: Viel zu schnell und angehalten

Wie schnell sollste denn gefahren sein? u.U. schafft dein Wägelchen laut Fahrzeugschein die angebliche Geschwindigkeit gar nicht. Bei 90 zuviel müsste bei manchen Autos ja ein Limit von 30 gegolten haben :-)

Das wäre auf jeden Fall eine sehr gute Widerspruchsbegründung.

Ansonsten: Die Zeugen im Auto helfen dir idR. nichts.

@ AngryAngel:

Wegen der Ungenauigkeit gibts ja grad die Toleranz ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

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Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

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