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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Reza
07.03.2005, 16:03 Uhr
120km/h bei erlaubten 80km/h
Hallo,
ich hätte da mal ne Frage, letzte Woche bin ich auf der Bundesstraße ca. 115 -120 gefahren, bin die Strecke auch schon öfter gefahren, nur hab ich nie so recht mitbekommen, dass für 450m mal auf 80 begrenzt ist, da ich mich sonst an die (etwas schnellere) Geschwindigkeit anderer Autofahrer gehalten hab :-(. Das wär mein erster Verstoß und noch ein halbes Jahr Probezeit, aber hab schon gelesen,dass es um die 75 Euro+3Punkte+Seminar wären! Kann man da nichts machen? In einem anderen Beitrag stand was von -'Du hättest noch eine Möglichkeit, um den Bußgeldbescheid herumzukommen: Das Schild mit den 80 km/h Höchstgeschwindigkeit war verschneit, man konnte nicht erkennen, ob es ein Geschwindigkeitsschild oder ein Überholverbot war ...'- Geht denn das? Immerhin schneit es ja zur Zeit?
Oder wenn man sagt,jemand anders ist gefahren,geht das nicht,ohne Vergleich mit dem geblitzten Bild?
Das wär zur Zeit echt mies, 300Euro,
vielleicht hat jemand eine hilfreiche Lösung für mich
][
07.03.2005, 16:09 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Wartet doch in Gottes namen erstmal auf den Bescheid - vielleicht kommt garnichts.
Ich bin im Dezember auf der Fahrt zur Motor-Show auch am Kreuz Kaiserberg mit ca. 160 Tacho bei erlaubten 80 geblitzt worden. Gekommen ist garnichts.
Gruß
Christian,
der zwar weiss, dass die Zeit in der man auf den Bescheid wartet scheisslang werden kann, aber der auch weiss dass man vorher eh nichts machen kann
Reza
07.03.2005, 16:45 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Ja ist wirklich ne doofe Ausrede!
Aber interessierts jemanden obs doof ist?
An dem Tag waren die Straßen trocken, nur leicht gefohrener, liegengebliebener Schnee klebte noch auf dem Schild... ok, ok
Also die Konsequenzen tragen!?
Und dass kein Bescheid kommt, passiert mir sicherlich wieder nicht, das liegt in der Familie.
Meine Mutter ist auf der Autobahn zu schnell gefahren und 1-2 Wochen später war das Ding glaub ich da :-(
Reza
07.03.2005, 17:50 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Ne,denk nicht,dass der da richtig kommt.
Richtig wär er vor 1 1/4 Jahren gekommen :D
Würd eher sagen,mal Pech gehabt
Reza
07.03.2005, 18:14 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Ich bitte dich doch sehr so permanent, undefiniert zynische Bemerkungen zu unterlassen Heuschrecke.
Wenn du nichts konstruktives der Konversation beizutragen hast...
][
07.03.2005, 18:31 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Bist du im ADAC? Oder der Halter des Fahrzeugs? Bei einer PLUS-Mitgliedschaft ist eine Rechtschutzversicherung drin, bei einer normalen Mitgliedschaft hast du zumindestens Anrecht auf ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder so. Ausprobieren kann man es immer.
Falls beides nicht geht musst du überlegen, ob du zu einem Anwalt geht - dann kannst du entweder gewinnen und aus der Sache rauskommen oder verlieren und du zahlst Anwalt, Gerichtskosten, Bussgeld und Nachschulung.
Mein Vater zieht gerade das gleiche durch wegen "ein bisschen zu schnell"...
Reza
07.03.2005, 18:43 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Beim ADAC bin ich ja, aber nicht bei der Plus-Mitgliedschaft.
Das Auto gehört nicht mir,aber der Halter kann meine Punkte nicht aufnehmen.
Ja interessieren würde es mich schon,was ein Anwalt dazu sagt,denn die finden doch in paar Fällen sicher etwas, mit unerlaubter Aufstellung der Blitzer, bzgl. Länge der beschränkten Strecke oder Standort des Blitzers. Wie kommt man da in Kontakt? Einfach auf der ADAC Seite? Viel Glück in dem Fall, den du mir gerade geschildert hast und vielen Dank
][
07.03.2005, 18:47 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Ich würde einfach mal in eine Geschäftsstelle gehen oder die Hotline anrufen und nachfragen. Sagen, dass du ADAC-Mitglied bist und diese kostenlose Beratung bräuchtest weil du fotografiert worden bist. Aber erst, wenn der Bescheid da ist und du das Foto angefordert hast, vorher ist alles spekulieren und dann werden die dich eh wieder nach Hause schicken.
Christian
Reza
07.03.2005, 19:41 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
Das ist doch schon mal konstruktives, geht doch. Werd mir in nächster Zeit sicherlich zweimal überlegen, wie ich auf der Straße unterwegs bin. Aber wie du sicher weißt, Ansichten sind subjektiv.
In diesem Sinne
Danke für alle Einträge
Werd schaun was sich machen lässt
angst
08.03.2005, 18:51 Uhr
zu: 120km/h bei erlaubten 80km/h
hey!
wenn doch ein brief kommt (was ich für dich nicht hoffe) dann kannst du das mit dem schnee sagen und das du die strecke noch nie gefahren bist, also somit nicht ortskundig ...
damit könntest du glück haben ...
lg und viel glück
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?
Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist
Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen
Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
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