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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern G_F
23.02.2005, 23:59 Uhr

Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Hallo Leute,

bin heute von der Polizei angehalten worden, weil ich "angeblich" telefoniert haben sollte....
Natürlich habe ich dies abgestritten und werde einspruch einlegen.
habe zudem schon eine verlängerte Probezeit.
Meine Fragen lauten:

1. Würde der Einspruch was bezwecken?

2. Zählt dieser angebliche Verstoss zum B-
Katalog?

3. Bekomm ich eine Sperre bei einem weiterem
Verstoss oder kann ich mir noch einen B-
Verstoss erlauben?

DANKE IM VORAUS... hab null ahnung was gesehen wir bräuchte mal Ratschläge...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.02.2005, 00:03 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Wenn du wirklich telefoniert hast, dann bringt der Einspruch auch nichts, wenn du tatsächlich unschuldig bist, dann vielleicht...

Und Handy-am-Steuer ist nur ein B-Verstoß, d.h. erst beim nächsten B- oder A-Verstoß kommst du in die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen (Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, keine Pflicht)

Erst danach beim nächsten A-Verstoß (oder 2xB) wird die FE entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern G_F
24.02.2005, 00:42 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

danke für die super schnelle antwort:-)))) klasse Forum!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
24.02.2005, 10:46 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Telefonieren ist auch gar nicht zwingend erforderlich. Es reicht ja auch schon, wenn man das Handy in die Hand nimmt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fidel
25.02.2005, 10:47 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Ja da wäre ich sehr vorsichtig das kann was nach sich ziehen! Hast du nun telefoniert oder nicht? Ich würde auf jeden Fall gegen angehen wenn du nichts gemacht hast. eigentlich müsste bei dir in nächster Zeit ein Brief ins Haus flattern wo dich die Grünen Männer fragen ob du es zugibts einen verstoß zu machen oder nicht. So wars bei mir gestern( bin auch Probezeit). Ich muss heute erstmal mit mein Onkel (Rechtsanwalt) telefoniere was ich tun soll.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Der rote Pkw

Das Motorrad

Ich selbst