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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 andele
05.01.2005, 19:22 Uhr
Probezeit am 10.1.2005 abgelaufen oder am 11.1.2005?
Hallo an alle!
Ich weiß, man sollte hier keine unnötigen Fragen stellen. Ich wollte auch nicht das Forum hier zumüllen, sondern mich wirklich nochmal vergewissern.
Ich habe meinen Führerschein am 10.1.2003 ausgestellt bekommen. Rechnerisch ist das also am jetzt kommenden Montag 2 Jahre her und damit ist meine Probezeit abgelaufen oder? Läuft die am 10.1.2005 ab oder zählt noch der 10.1. dazu und erst am nächsten Dienstag, den 11.1.2005, ist sie abgelaufen?
Innerhalb der 2 Jahre wurde ich nie geblitzt, hatte allerdings 2 (kleine) Unfälle, leider jedoch mit jeder Menge Ärger verbunden. Der erste wurde ohne Polizei geregelt, von daher ist der ja irrelevant für die Probezeit.
Beim zweiten hatte ich ein Bußgeldverfahren am Hals, bin aber glücklicherweise mit Rechtsanwalt aus der Sache rausgekommen. Das Bußgeld wurde also nicht verhängt und ich habe keine Punkte in Flensburg bekommen.
Folglich müsste doch am Montag, den 10.1.2005 meine Probezeit beendet sein? Oder am Dienstag, den 11.1.?
Ich hoffe, dass mir jemand antworten kann!
Wollte auch nicht spammen wie gesagt!
Danke im Voraus
Andele

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen
Geschwindigkeit verringern
Geschwindigkeit erhöhen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte
Womit darf man hier nicht fahren?

Mit Leichtkrafträdern
Mit Kleinkrafträdern
Mit Mofas
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