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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Problem
31.10.2004, 17:02 Uhr

zu schnell, 30 in ner 30er. Strafe? Fahrtenbuch?

Hi! Mir ist was äußerst dummes passiert. In einer Fremden Stadt hab ich eine 30er Zone übersehen und wurde mit so ~ 60km/h geblitzt. Für Führerscheinbesitzer in Probezeit ist ja ab 20 km/h zu schnell inner Orts ein Aufbauseminar fällig.
Frage 1: Muss ich bei über 30 zu schnell auch noch meinen Führerschein für ne Zeit abgeben oder nur mehr zahlen?

Mein Vater ist der Halter des Autos.
Frage 2: Was ist wenn er sagt er weiß nicht wer gefahren ist? Ist dann nur ein Fahrtenbuch fällig? Ermittelt dann die Polizei in der Stadt in der ich geblitzt wurde oder in dem Landkreis in der das Auto zugelassen wurde oder beides?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.10.2004, 17:31 Uhr

zu: zu schnell, 30 in ner 30er. Strafe? Fahrtenbuch?

1) Zuerst werden da ja noch 3 km/h Toleranz abgezogen und zusätzlich ging evtl auch dein Tacho etwas vor, dann bleibt wenn du Glück hast nicht mehr ganz so viel übrig. Einen Monat Fahrverbot gibts innerorts ab 30 zu schnell (oder aber auch bei 2x mind. 26 innerhalb eines Jahres)

2) Es wird in der Regel von der Behörde weiteremittelt wenn der Fahrer nicht genannt wird. Ein Fahrtenbuch kann erst fällig werden, wenn bis zur Verjährung der Fahrer nicht ermittelt wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
31.10.2004, 17:56 Uhr

zu: zu schnell, 30 in ner 30er. Strafe? Fahrtenbuch?

Wobei deine Chancen nicht ermittelt zu werden, nicht so gut sind. Die sehen ja, dass der Fahrer relativ jung ist und daher nicht dein Vater sein kann. Dein Vater kriegt einen Zeugefragebogen zugeschickt. Im engsten Familienkreis hat man ein Zeugenverweigerungsrecht von dem er dann Gebrauch machen kann. Aber dann wissen die auch in welchem Kreis der Täter zu finden ist. Wenn du nicht gerade 10 Brüder hast, ist es keine Kunst dich als Hauptverdächtigen auszumachen ;-)

Wenn dein Vater vorgibt, die Person nicht zu erkennen und sich an nix erinnern zu können droht wie schon gesagt, die Fahrtenbuchauflage und selbst dann kann man sich denken, dass es der Sohn war und werden daher wohl gezielt nach dir ermitteln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.03.2005, 23:03 Uhr

zu: zu schnell, 30 in ner 30er. Strafe? Fahrtenbuch?

Also erstmal stimmt das nicht: Ein Fahrverbot gibt es grundsätzlich ab 31 drüber (1. Verst.)

Wahrscheinlich erwartet Dich:
- Bußgeld 60 Euro
- Gebühr mind. 56,60 Euro
- 3 Punkte in Flensburg
falls Du noch in der Probezeit bist:
- Verlängerung der Probezeit um 2 auf insgesamt 4 Jahre
- Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ca. 300- 400 Euro).

Solltest Du nach Abzug der Toleranz noch 31 oder mehr über dem Limit gehabt haben, gilt das gleiche, das Bußgeld erhöht sich lediglich auf 100 Euro und es kommt noch 1 Monat Fahrverbot hinzu.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch das Gespräch

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

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