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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 20:26 Uhr

Falschparker mit Regierungskennzeichen.

Habe heute einen Wagen, - einen dicken Merz mir Kennzeichen wie M-xxx, - auf dem Bürgersteig hinter den herausnehmbaren Abgrenzungspfosten, die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren, direkt vor dem Haupteingang des Universitätskrankenhauses in Köln gesehen. Kein Warnblinker, bestimmt kein Notfall. Die Parkhauseinfahrt mit den ersten 30 Min kostenlos war 100m weiter. Habe mir Fotos gemacht. Soll ich die Frechheit veröffentlichen, und wenn ja, auf welchen Foren noch, damit es richtig öffenlich wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
03.07.2015, 22:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

"die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren"
Markieren sie eine solche Zufahrt oder nicht?

"bestimmt kein Notfall"
Weißt du das sicher?

Weißt du ob dieses Auto nicht die entsprechende erlaubnis dazu hatte?

Von daher wär ich erstmal vorsichtig in einem solchen Fall von einer Frechheit zu sprechen ohne alle Fakten zu kennen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 23:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

1. Das Auto war ordentlich, also gerade geparkt, ohne Hektik.
2. Ich konnte keine Schilder unter der Windschutzscheibe ausmachen, die auf irgendeine Berechtigung hingewiesen hätten.
3. Die herausnehmbaren Pfosten sperren einen Teil des Bürgesteigs ab, direkt an der Einfahrt zum Innenhof des Krankenhauses. Die Pfosten werden bestimmt entfernt, wenn ein langes Feuerwehrfahrzeug von der relativ schmalen Strasse am Krankenhaus in den Innenhof reinfahren muss; der Wagen versperrte diese Kurve.
4. Alle müssen sich an die StVO halten, auch der Wagen mit dem Kennzeichen M-972, oder? Übrigens, indem ich hier das Kennzeichen publiziere, verstosse ich nicht gegen Datenschutzgesetzt: der Wagen gehört zu einer Behörde, nicht einer Person/einem Privatunternehmen, also ist öffentlich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- zunächst an der Haltlinie anhalten

- den Bus durchfahren lassen

- den Radfahrer durchfahren lassen