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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dingdong
23.08.2012, 13:24 Uhr

Gefährdung Überholversuch?

Guten Tag,
ich war heute mit meiner Famile und meinem Pkw zum einkaufen unterwegs.
Hier kurz meine Sitution mit Frage.
Im Nachbarort angekommen wurde ich von einem Fahrservice (eine Art wie Johanniter) bedrängt. Sein Sicherheitsabstand betrug geschätzt 1,5m - 2m. Meine Geschindigkeit betrug Innerorts laut Tacho 60Km/H und ca 400m nach Ortseingang wurde die Geschwindigkeit auf 30Km/H für 100m wegen einer anliegenden Schule reduziert.
Nach diesen 100m beschleunigte ich wieder auf 60Km/H wobei der besagte Fahrservice, welcher permanent drängelte, ein Überholversuch startete und ihm durch meine Beschleunigung nicht gelang.
Eine Gefahr bestand nach meiner Ansicht für den Fahrservice nicht, denn es war kein Gegenverkehr in Sicht.
Bis zum Parkplatz verfolgte mich der Fahrservice mit dem bereits beschriebenen kleinen Sicherheitsabstand. Der Fahrer stieg aus und sagte er würde mich anzeigen, weil ich den Überholvorgang gefährdet habe.
Ist dies rechtens?
Was würde mich erwarten?

Vielen Dank im Vorraus.
Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
23.08.2012, 14:27 Uhr

zu: Gefährdung Überholversuch?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Andererseits hat der andere Fahrer ein Fahrverbot aufgrund seiner Fahrweise zu erwarten. Er würde sich also ins eigene Knie schießen, wenn er Anzeige erstatten würde, zumal Du Zeugen hast.

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24.08.2012, 09:10 Uhr

zu: Gefährdung Überholversuch?

Vielen Dank für die Antworten, hat mir echt weiter geholfen.
Was ich zum Thema Zeugen noch hinzufügen kann ist, dass der Fahrer vom Fahrservice zum beschriebenen Zeitpunkt allein im Fahrzeug war.
Somit dürfte dieses Problem wohl aus der Welt sein.?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.08.2012, 16:13 Uhr

zu: Gefährdung Überholversuch?

Wenn du dich da mal nicht zu früh freust.
Es mag Richter geben, denen ein glaubwürdiger Zeuge mehr sagt, als zwei oder drei, deren Aussagen sie weniger Vertrauen schenken.
Entsprechend wird er urteilen.

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24.08.2012, 17:14 Uhr

zu: Gefährdung Überholversuch?

Er hatte ja nicht mal einen im Fahrzeug.?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.08.2012, 18:22 Uhr

zu: Gefährdung Überholversuch?

Er allein könnte reichen .....

»â EUROžCoram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.â EUROœ «
(römische Juristenweisheit).
Zu Deutsch: â EUROžVor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.â EUROœ)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern runner
24.08.2012, 20:35 Uhr

zu: Gefährdung Überholversuch?

nein mach dir keinen Kopf wegen dem Penner.Er hat dich provoziert und hätte mit dem dichten Auffahren sehr viele Unfälle verursachen können. Mach das aber nicht zu oft damit ist auch nicht zu spaßen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken