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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gummibärchen
28.07.2012, 12:19 Uhr

Vorfahrt bei Straße ohne Straßennamenschild

Hallo, in eine kleinen Stadt bei mir in der Nähe gibt es eine 30er-Zone. An dieser Straße gibt es eine Firma, neben deren Geschäft eine kleine Straße nach rechts abbiegt. Diese führt nur zu den hinteren Lagerräumen und hat kein Straßennamenschild. Es gibt aber weder vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen noch einen abgesenkten Bordstein oder Fahrbahnmarkiereungen. Sieht also alles nach rechts-vor-links aus- ist das aber auch wirklich so oder gilt das hier nicht, weil es ja nur eine Zufahrt und keine Straße mit Namen ist? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt, euer Gummibärchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolter
07.08.2012, 14:03 Uhr

zu: Vorfahrt bei Straße ohne Straßennamenschild

Interessant aber leider auch schwer zu beurteilen ohne es zu sehen. Rechne lieber damit das der Rechte Vorfahrt hat

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder