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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 d2k12
10.07.2012, 20:58 Uhr
"Anlieger frei" - Nur als Anlieger dieser Straße oder des Wohngebietes?
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wohne in einer Straße (Straße B), die selbst keine Anlieger-Straße ist, aber von einer abzweigt, an dessen Anfang "Anlieger frei" steht (Straße A). Diese als "Anlieger frei" gekennzeichnete Straße (Straße A) ist von Norden und Süden zu erreichen. Nur im Süden ist sie mit "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; Anlieger frei" beschildert. In der Mitte dieser Straße (Straße A) zweigt nun die Straße ab, in der ich wohne (Straße B). Bin ich trotzdem Anlieger, auch wenn ich nicht direkt in dieser Straße (A) sondern nur in dem Wohngebiet (Straße B) wohne, oder muss auch ich - wenn ich aus Richtung Süden komme - zum Nordanfang der "Anlieger frei"-Straße (A) fahren? - da dort die Einfahrt für alle Fahrzeuge erlaubt ist....
Vielen Dank für eure Antworten.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich hier ein?

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger
Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren
Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte
Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert
Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können
Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Sie dürfen die Linie
- nur zum Überholen überqueren
- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt
- nicht überqueren oder über ihr fahren
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