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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 d2k12
10.07.2012, 20:58 Uhr
"Anlieger frei" - Nur als Anlieger dieser Straße oder des Wohngebietes?
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wohne in einer Straße (Straße B), die selbst keine Anlieger-Straße ist, aber von einer abzweigt, an dessen Anfang "Anlieger frei" steht (Straße A). Diese als "Anlieger frei" gekennzeichnete Straße (Straße A) ist von Norden und Süden zu erreichen. Nur im Süden ist sie mit "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; Anlieger frei" beschildert. In der Mitte dieser Straße (Straße A) zweigt nun die Straße ab, in der ich wohne (Straße B). Bin ich trotzdem Anlieger, auch wenn ich nicht direkt in dieser Straße (A) sondern nur in dem Wohngebiet (Straße B) wohne, oder muss auch ich - wenn ich aus Richtung Süden komme - zum Nordanfang der "Anlieger frei"-Straße (A) fahren? - da dort die Einfahrt für alle Fahrzeuge erlaubt ist....
Vielen Dank für eure Antworten.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?
In Kurven
An Fußgängerüberwegen
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
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