Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil001
19.04.2012, 12:19 Uhr

Die Verkehrsaufreger

Meine Verkehrsaufreger:

1. Linksschleichen auf der Autobahn
2. 45km/h in der 50er Zone
3. Schildbürgerei

Gibt übrigens ne Sache die heißt Verkehrspranger (https://www.facebook.com/verkehrspranger). Kennt das jemand? Da kann man Fotos seiner Verkehrsaufreger hochladen und auf ner Karte markieren...

Cheers

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.04.2012, 15:02 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Und mein persönlicher "Aufreger" sind "50er Zonen" weil es diese definitiv nicht gibt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.04.2012, 22:06 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Auch da, wo maximal 50 km/h erlaubt sind, darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und eine Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen ausgeschlossen ist. Also dürfte bei Beachtung der StVO. in den meisten Fällen auch 45 km/h zu schnell sein.
Auch wer die "Schildbürgerei" beklagt, wird umgehend Schilder fordern, wenn er einen Unfall gebaut hat und nicht durch ein Schild gewarnt wurde oder wenn nicht ein Parkverbot angeordnet wird, wo ihn parkende Autos stören .....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach rechts

Nach links

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen