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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 deMario
15.10.2009, 16:33 Uhr
Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Hallo zusammen,
kurze Frage, ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall und ich habe mitbekommen, dass ich ein Recht auf Nutzungsausfall habe und das ich auch die Wertminderung von 150 euro (laut gutachten ) bekomme.
Natürlich haben mir die vereehrten Herren im Autohandel , wo ich das Auto gekauft habe, kein Wort von Nutzungsausfall und Geld erwähnt ...
Ich habe nur 2 Tage einen Leihwagen gehabt und nachdem ich das mit dem Nutzungsausfall erfahren habe, habe ich das Auto sofort wieder zurückgegeben.
Was seltsam ist, die Versicherung zahlt max. 2 wochen lang den nutzungsausfall und komischerweise ist das auto nach genau 2 wochen fertig. Ich hätte das Auto eigtl heute abholen sollen, aber die Kollegin hat dann angerufen und gemeint, das es erst morgen fertig ist. Seltsam seltsam ....
Was haltet ihr davon? Iwie kommt mir die Sache so unglaublich spanisch vor...
Ach ja, ich habe auch ein Verechnungscheck von der Versicherung erhalten, heisst das das man da auch noch was ausgezahlt bekommt (Differenz) falls die Reparatur doch nicht so hoch ist? oder stimmt des mit Reparaturkosten überein?
mfg demario

 deMario
15.10.2009, 16:36 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Was ich noch fragen wollte, muss ich meine Kontonummer mitbringen bzgl Nutzungsausfallüberweisung ? das wurde mir nämlich auch nicht erklärt. Das Auto läuft auf den Namen meines Vaters, also muss noch abbezahlt werden. Kriegt er es auf sein Konto eventuell?
Und was mich mal interessieren würde. Ich habe ein Fiat seicento sporting Zulassung 2003. Man hat mir anfangs gesagt, das man 27 euro pro tag bekommt, der Chef meinte dann später so um die 20 euro , kennt jmd ne seite wo man des kontrollieren kann?
mfg demario
 Wackeldackel
15.10.2009, 16:58 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Ersteinmal sollte für die geneigten Leser geklärt werden ob es sich um eine Vollkaskoregulierung oder eine Haftpflichtangelegenheit von einem Unfallgegener handelt.
 Wackeldackel
15.10.2009, 17:01 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Zur Nutzungsausfallentschädigung sollte
Google helfen: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/muster/nutzu
ngsausfall.php
 deMario
15.10.2009, 19:20 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
es handelt sich um eine Haftpflichtangelegenheit und ich bin das Opfer, aber wenn ich Gutachten erwähne und Anspruch auf nutzungsausfall kann man sich doch denken das ich des Opfer bin..
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren
Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung
Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten
Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel
Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
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