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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elektronikmaster
22.09.2009, 14:58 Uhr

Verbotszeichen, Gebotszeichen

Hallo,
meine Diskussion wäre folgende.
Hebt ein Gebotszeichen ein Verbotszeichen auf?
Auf der Autobahn wird auf der rechten Seite 80zig als Verbotszeichen ausgeschildert, und 100m weiter auf der linken Seite steht ein blaues mit 130km/h als Gebotszeichen. Oder haben nach Beräumung der Baustelle, einfach nur vergessen die 80zig abzubauen?
Ok, die Zeit läuft.
Gruß Mic

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2009, 15:39 Uhr

zu: Verbotszeichen, Gebotszeichen

Das blaue Schild (Richtgeschwindigkeit) ist kein Gebotszeichen, sondern ein Richtzeichen. Das würde nach der Systematik der StVO ein Streckenverbot nicht aufheben.

Allerdings hätte man dann eine widersprüchliche Beschilderung, weil nicht gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen werden kann. Nach der VwV-StVO dürfen beide Zeichen auch nicht gleichzeitig aufgestellt sein.

Wenn du also kein Schild übersehen hast, dann wird das 80er Schild wohl vergessen worden sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"