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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elektronikmaster
22.09.2009, 14:58 Uhr

Verbotszeichen, Gebotszeichen

Hallo,
meine Diskussion wäre folgende.
Hebt ein Gebotszeichen ein Verbotszeichen auf?
Auf der Autobahn wird auf der rechten Seite 80zig als Verbotszeichen ausgeschildert, und 100m weiter auf der linken Seite steht ein blaues mit 130km/h als Gebotszeichen. Oder haben nach Beräumung der Baustelle, einfach nur vergessen die 80zig abzubauen?
Ok, die Zeit läuft.
Gruß Mic

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2009, 15:39 Uhr

zu: Verbotszeichen, Gebotszeichen

Das blaue Schild (Richtgeschwindigkeit) ist kein Gebotszeichen, sondern ein Richtzeichen. Das würde nach der Systematik der StVO ein Streckenverbot nicht aufheben.

Allerdings hätte man dann eine widersprüchliche Beschilderung, weil nicht gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen werden kann. Nach der VwV-StVO dürfen beide Zeichen auch nicht gleichzeitig aufgestellt sein.

Wenn du also kein Schild übersehen hast, dann wird das 80er Schild wohl vergessen worden sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken