
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Selo66
03.07.2009, 21:43 Uhr
Anzeige wegen telefonieren!
Hallo, die lieben beamten haben mich angehalten und gesagt das Sie mich beim Telefonieren wie es auch so war gesehen haben.
Nach dem Sie gesagt haben das Sie mich gesehen haben und tralala haben die mich gefragt ob ich was sagen möchte.. dann meinte ich das ich vielleicht mein kopf gekratzt habe und ob sie nicht falsch gesehen haben. Nachdem Sie mir meine pappiere wiedergegeben hat fragt die mich nochmal ob ich es nicht zugeben wollte, ich habe dann gesagt das ich das telefon in die handgenommen habe und telefoniert habe... Jetzt krieg ich ne anzeige wegen telefonieren oder ist das was anderes ? und bleibt das lebenlang jetzt in meiner akte oder verfällt dieses ding irgendwannmal.??

 Peg
03.07.2009, 21:51 Uhr
zu: Anzeige wegen telefonieren!
Als man mich telefonierend herauswinkte, stieg meine Handyrechnung sprunghaft um 63 Euro (40 fürs Knöllchen 23 für die Bearbeitungsgebühr) und mein Flenskonto bekam nen Punkt.
Bei dir wird es wohl nicht anders sein.
Jede Handyhalterung wäre günstiger gewesen ;o)
 Peg
03.07.2009, 21:58 Uhr
zu: Anzeige wegen telefonieren!
Upps, mir fällt eben ein, dass du das hier »und bleibt das lebenlang jetzt in meiner akte oder verfällt dieses ding irgendwannmal.?? « ernst gemeint haben könntest ;o)
Den ollen Punkt biste nach zwei Jahren wieder los, wenn du dir in der Zeit nichts anderes zu Schulden kommen lässt.
 Selo66
04.07.2009, 00:29 Uhr
ja,
die frage war ernst. Wann verfällts denn?
 Peg
04.07.2009, 05:19 Uhr
zu: Anzeige wegen telefonieren!
Naja... im allgemeinen spricht man von 2 Jahren.
Doch damit ist nicht der Tag des Vergehens, sondern der eingetretenen Rechtskraft gemeint.
Ein Begriff, den auch ich nicht zuordnen kann, und deshalb um Aufklärung bitte:
Ist die Rechtskraft mit dem schriftl. Bußgeldbescheid (der ja noch fast 3 Monate später einflattern darf) gemeint, oder der Zahlungseingang, oder das Datum an dem der Zahlungseingang verbucht wurde?
Und dann gibt es ja noch diese "Überliegefristen", die nicht uninteressant erscheinen, wenn sich wieder mal ein Pünktchen verflogen haben sollte.... ;o)
 Drummer 
04.07.2009, 08:22 Uhr
zu: Anzeige wegen telefonieren!
Der Tag der Rechtskraft, ist der Tag an dem man keine Rechtsmittel mehr gegen den Entscheid einlegen kann.
Du kannst ja gegen einen Verwaltungsakt (Bußgeld/Verwarngeld/Strafe) einen Widerspruch oder Einspruch einlegen. Irgendwann ist aber dann endgültig entschieden, was nun ugs. die Strafe sein soll und das alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Das ist dann der Tag der Rechtskraft.
Wenn Du also nach 14 Tagen den Bußgeldbescheid bekommst und sofort bezahlst, ist dies der Tag. Legst Du aber Einspruch ein und gehst z.B. zum Anwalt, wird sich der Tag auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte
Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern
Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen
Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?

Eine Vorfahrtstraße
Vorausgegangene Streckenverbote
Ein Zonenhaltverbot
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|